Der Abmahnwahn nimmt kein Ende! Aktuell versendet die Kanzlei Waldorf Frommer für das Album „Chevelle – The North Corridor“ Abmahnungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH.
Was steht in der Abmahnung von Waldorf Frommer?
Immer wieder werfen abmahnende Kanzleien in Filesharing-Abmahnungen vor, dass beweissicher Urheberrechtsverletzungen über Filesharingplattformen oder Onlinetauschbörsen stattgefunden haben sollen.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH für das Werk „Chevelle -The North Corridor“ die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Abmahnkosten in Höhe von 915,00 EUR zu begleichen. Die Fristen sind wie immer sehr kurz gesetzt und demzufolge unbedingt zu beachten! Viele Betroffene geraten aber auch in Panik und handeln eventuell unüberlegt. Unsere Meinung lautet: Möglicherweise zielen Abmahnkanzleien darauf ab.
Zahlreiche Gerichte haben für Abgemahnte entschieden
Zahlreiche Gerichte in Deutschland haben für Abgemahnte entschieden! Wer als Abgemahnter nicht für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung in Frage kommt, so laut der verschiedenen Gerichtsurteile, muss der Abgemahnte weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch die geforderten Abmahnkosten zahlen. Hier können Sie erstrittene Urteile durch unserer kooperierende Rechtsanwälte lesen.
Was empfiehlt sich für den Abgemahnten
Der Abgemahnte sollte die gesetzten Fristen die in der Abmahnung beachten. Gut beraten ist der Betroffene, wenn er sich in den gesetzten Fristen mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung setzt.
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