Waldorf Frommer aus München mahnt Filesharing des Filmes „The Lego Movie“ ab. Im Auftrag des Rechteinhabers Warner Bros. Entertainment GmbH werden Ansprüche auf Unterlassung geltend gemacht. Der abgemahnte Anschlussinhaber wird dazu aufgefordert, hohe Abmahnkosten zu zahlen.
Lego Movie – Erfolgsfilm aus Lego-Bausteinen auf Onlinetauschbörsen
Der Animationsfilm „The Lego Movie“ erhält in Kürze einen Ableger mit den Namen „The Lego Batman“ – doch ist zum Leidweisen der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH weiterhin auf Tauschbörsen und Filesharing-Netzwerken beliebt. Bereits 2014 feierte die Verfilmung des Kinderspielzeug-Klassikers mit namhaften Sprechern wie Morgan Freeman, Chris Pratt und Will Ferrell große Erfolge und sahnte zahlreiche Filmpreise ab. Derartige Filmwerke finden ihren Weg schnell in die Onlinetauschbörsen, auf denen urheberrechtlich geschützte Dateien geteilt und verbreitet werden.
So werden Anschlussinhaber, über deren Internetzugang ein solcher Vorgang dokumentiert wird, durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Eine solche Abmahnung ist in der Regel ähnlich aufgebaut und sollte keinesfalls ignoriert werden.
Waldorf Frommer: Pauschalbetrag und Unterlassungserklärung gefordert
Eine Abmahnung von Waldorf Frommer aus München ist im ersten Moment unter Umständen ein Schock. Möglicherweise war man sich bei der Nutzung von gewisser Software wie eDonkey oder beim Download auf einer Tauschbörse im Netz nicht bewusst, dass es sich hierbei um rechtswidriges Filesharing handeln könnte. Da ein Film wie „The Lego Movie“ urheberrechtlich geschützt ist, können bei einer Abmahnung hohe Kosten für den abgemahnten Anschlussinhaber entstehen. So fordert Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkärung und die Zahlung eines Pauschalbetrags.
Meist hat ein solches Pauschalzahlungsangebot (für die rechtswidrige Verbreitung eines geschützten Filmwerks) von Waldorf Frommer eine Höhe zwischen 815 und 915 EUR. Daneben wird der Abgemahnte aber auch dazu aufgefordert, eine unterschriebene Unterlassungserklärung abzugeben. Es besteht die Möglichkeit, dass eine vorformulierte Fassung dieser Erklärung der Abmahnung bereits beigelegt ist. Empfänger einer Filesharing-Abmahnung für „The Lego Movie“ sollten auf das Schreiben unbedingt reagieren.