Er ist wieder da | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Er ist wieder da, die populäre Hitler-Satire, fand seinen Weg in die Online-Tauschbörsen, wo es als Datei via Filesharing rechtswidrig verbreitet wird. Waldorf Frommer, eine Kanzlei aus München, verschickt im Auftrag ihrer Mandantin Abmahnungen an jene Anschlussinhaber, über deren Internetzugang eine derartiger Urheberrechtsverletzung festgestellt werden konnte.

Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH

Bereits bei dem Erscheinen des Hörbuchs im Jahr 2014 wurde die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mit der Abmahnung beauftragt. Es dauerte nicht lange, bis der erfolgreiche Roman auch seinen Weg auf die Kinoleinwand schaffte. Im Auftrag der Mandantin Constantin Film Verleih GmbH mahnt Waldorf Frommer jene Anschlussinhaber ab, auf deren Internetzugang Filesharing bezüglich des genannten Filmwerks dokumentiert wurden.

Filesharing bedeutet das Bereitstellen bzw. Teilen von Dateien. Dies können unter anderem Filme, Musiktitel oder eben Hörbücher sein. Sollte es sich jedoch um rechtlich geschützte Dateien handeln, könnte es zu einer Verletzung des Urheberrechts gekommen sein. So wie auch bei dem Filmwerk „Er ist wieder da“. Diese Komödie ist die Verfilmung des Erfolgsroman gleichen Titels von dem Autor Timur Vermes. Die Satire beschreibt das Wiederaufstehen von Adolf Hitler inmitten unserer Zeit – im Jahr 2011 – und all den irrwitzigen Komplikationen. Der Film war ein Kassenschlager und feiert sogar international Erfolge. Kein Wunder also, dass „Er ist wieder da“ ein heiß begehrter Titel in den Onlinetauschbörsen und Filesharing-Netzwerken zu sein scheint.

Filesharing-Abmahnung: Was wird gefordert für das Teilen von „Er ist wieder da“

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern in ihrer Abmahnung wegen Filesharing die Zahlung von einem Pauschalbetrag, der sich aus Aufwendungs- und Schadensersatz zusammen setzt. Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Es besteht die Möglichkeit, dass der Abmahnung bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung beiliegt.

Meist sind die Fristen zur Abgabe eng gesetzt. Für den abgemahnten Anschlussinhaber bedeutet dies jedoch, dass er schnell reagieren sollte. Ein Aussitzen oder Ignorieren der Abmahnung wegen Filesharing kann kostspielige Folgen haben.

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