Gods Of Egypt | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Es wird weiter in Sachen Filesharing abgemahnt. Waldorf Frommer verschickt aktuell Abmahnungen wegen der unerlaubten Bereitstellung von dem rechtlich geschütztem Filmwerk „Gods Of Egypt“.

Waldorf Frommer mahnt „Gods Of Egypt“ ab

Der Fantasy-Film „Gods Of Egypt“ ist laut diverser Medienberichte ein heißer Kandidat für den schlechtesten Film des Jahres. Trotz Starbesetzung wie Gerard Butler (bekannt als Haudegen in „300“) und den Aufsteiger Nikolaj Coster-Waldau („Game Of Thrones“) mag die Wüstenschlacht in der Sagenwelt des alten Ägypten nicht überzeugen. Wahrscheinlich bescherte der schlechte Ruf des Films auf Online-Tauschbörsen und P2P Netzwerken einen Hype, sodass er seinen Weg via Filesharing auf die heimischen Rechner fand.

Rechteinhaber ist die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Das unerlaubte Teilen von rechtlich geschütztem Material kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Wie auch hier, durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer. Diese verschicken im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Abmahnschreiben an Anschlussinhaber, über deren Internetzugang die Filmdatei zu „Gods Of Egypt“ unerlaubt zur Verfügung gestellt wurde. Die alleinigen Vertriebsrechte über den genannten Film aus dem Jahr 2016 liegen laut der Abmahnung bei der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft. Waldorf Frommer verlangt aufgrund der Verletzung des Urheberrechts die Zahlung eines Pauschalbetrags und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Abgemahnt – was bedeutet das für Anschlussinhaber?

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben beigelegt. Mit der Abgabe verpflichtet sich der abgemahnte Anschlussinhaber dazu, bei einer weiteren Verbreitung des Films „Gods Of Egypt“ eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen.
Um den gerichtlichen Weg zu vermeiden, wird die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 915,00 EUR verlangt. Dieser Betrag setzt sich aus Aufwendungs- und Schadensersatz zusammen. Recht hohe Kosten, um sich ein Bild von einem Kandidaten für den „Schlechtesten Film des Jahres“ zu machen. Abgemahnte sollten unbedingt die Fristen beachten, da diese unter Umständen eng gesetzt sein könnten.

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