Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das unerlaubte Verbreiten des Filmwerks „Brooklyn – Eine Liebe zwischen zwei Welten“ ab. Gefordert wird die Zahlung von mehreren hundert Euro und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Waldorf Frommer mahnt für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München ist bekannt für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen – sogenanntes Filesharing. Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH beauftragte die Kanzlei damit, die unerlaubte Verbreitung des Filmwerks „Brooklyn – Eine Liebe zwischen zwei Welten“ abzumahnen. Empfänger einer Abmahnung ist in der Regel der Anschlussinhaber, über dessen Internetzugang die entsprechende Datei zum Download bereit gestellt worden ist.
Handlung von „Brooklyn – Eine Liebe zwischen zwei Welten“
Das Drama „Brooklyn – Eine Liebe zwischen zwei Welten“ basiert auf einer Romanvorlage von Colm Tóibín aus Irland. Das dazugehörige Drehbuch wurde von dem Erfolgsautor und Routinier Nick Horny verfasst, der auch „Into The Wild“ für die Kinoleinwand adaptierte. In diesem Film aus dem Jahr 2015 geht es um das Schicksal der jungen Irin Eilis (Saoirse Ronan), die in den frühen 1950er Jahren ihre Heimat und Familie hinter sich lässt, um in New York die Chance auf ein besseres Leben zu ergreifen. Der Film wurde 2015 auf dem Sundance Filmfestival uraufgeführt und mehrfach mit Preisen ausgezeichnet.
Abgemahnt – was wird gefordert?
Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, fordern die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer die Zahlung eines Pauschalbetrags, der sich aus Aufwendungs- und Schadensersatz zusammen setzt. Darüber hinaus wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die in vorformulierter Fassung bereits dem Abmahnschreiben beigelegt ist. Sollte diese unterschrieben und zurückgeschickt werden und die entsprechende Filmdatei erneut geteilt werden, droht eine sehr hohe Vertragsstrafe.
Abgemahnte Anschlussinhaber sollten das Schreiben ernst nehmen. Um sich besser über die Sachlage und den Gesetzesstand zu informieren, kann die Lektüre zur aktuellen Entwicklung in Sachen Urheberrecht (Stichwort Störerhaftung) hilfreich sein.