Im Auftrag der Universum Film GmbH verschickt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen der rechtswidrigen Verbreitung des Filmwerks „The Vatican Tapes“. Von dem Abgemahnten werden nicht nur hohe Kosten verlangt, sondern auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Filesharing: Waldorf Frommer mahnt „The Vatican Tapes“ ab
Mitte 2015 erschien der US-amerikanische Horrorfilm „The Vatican Tapes“. Trotz dürftiger Kritiken wurde das Filmwerk, welches dem Untergenre „Found Footage“ zugeordnet werden kann, massiv beworben. Das erklärt vielleicht die Verbreitung bis in die Online-Tauschbörsen und P2P Netzwerke, auf denen der Film rechtswidrig geteilt werden kann.
Dem Anschlussinhaber und Empfänger einer Abmahnung durch Waldorf Frommer wird geworfen, genau dies getan zu haben: Das Filmwerk „The Vatican Tapes“ ohne Genehmigung durch die Universum Film GmbH öffentlich im Internet verbreitet und geteilt zu haben.
Waldorf Frommer sicherte zu diesem Zweck über eine beauftragte Firma die dazugehörigen Daten, genauer gesagt die IP-Adresse und den Hashwert. Mit diesen Angaben ist es möglich, den Anschlussinhaber zu ermitteln.
Was fordert Waldorf Frommer in der Abmahnung?
Eine Abmahnung wegen Filesharing von der Kanzlei Waldorf Frommer ist im Grunde meist gleich aufgebaut. So werden neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht. Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, bietet Waldorf Frommer im Auftrag seiner Mandantin einen Vergleichsbetrag von 815 EUR an, der innerhalb einer kurz gesetzten Frist gezahlt werden soll.
Eine Unterlassungserklärung in der Form, wie sie der Abmahnung beigelegt ist, birgt die Gefahr, dass der Täter später erneut zuschlägt und der Anschlussinhaber eine hohe Vertragsstrafe zahlen muss.
Ein Abgemahnter sollte die Unterlagen und den Vorwurf von Waldorf Frommer genau prüfen. Wer hat noch Zugang auf den Internetanschluss? Gibt es weitere Personen im geführten Haushalt, die das Internet nutzen? Ist der Anschluss genügend gesichert?
Abmahnungen sollte man ernst nehmen und nicht einfach zu den Akten legen.