TV-Serie „The Americans“ | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Die Kanzlei aus München ist bekannt für die Abmahnung von rechtswidrigen Anbieten bekannter und beliebter Serien aus Übersee. So mahnt Waldorf Frommer auch für ihre Mandantin Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen einzelner Folgen der TV-Serie „The Americans“ ab.

Abgemahnt von Waldorf Frommer: The Americans

Die US-amerikanische TV-Serie „The Americans“ wird seit 2013 ausgestrahlt und kann mittlerweile vier Staffeln aufweisen. Die von Kritikern gefeierte Serie erzählt die Geschichte zweier sowjetischer KGB-Spione, des Ehepaares Elizabeth und Philip Jennings, die mit ihren ahnungslosen Kindern in einem Vorort von Washington, D.C. leben. In Deutschland war „The Americans“ zum ersten Mal im Februar 2014 zu sehen.

US-Serien erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und ziehen viele Fans in ihren Bann. So ist es kein Wunder, dass die populärsten Titel auf Online-Tauschbörsen gehandelt werden. Anschlussinhaber, über deren Internetzugang einzelne Folgen der Serie „The Americans“ für Dritte zur Verfügung gestellt wurden, laufen Gefahr, von Waldorf Frommer eine Abmahnung zu erhalten.

Filesharing-Abmahnung: Was tun?

Das Verbreiten eines urheberrechtlich geschützten Werks (das kann ein Film, Musiktitel oder eben eine Folge einer TV-Serie sein, sogenanntes Filesharing) kann für den Abgemahnten eine teure Angelegenheit werden. Die alleinigen Vertriebsrechte liegen laut des Abmahnschreibens bei der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH. So wird der abgemahnte Anschlussinhaber in der Abmahnung dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zurückzusenden. Diese ist in einer vorformulierten Fassung bereits beigelegt.

Darüber hinaus soll Schadens- bzw. Aufwendungsersatz gezahlt werden. Dieser Betrag variiert unter Umständen, sofern der Anschlussinhaber gleich mehrere Episoden von „The Americans“ im Netz verbreitet haben soll. Ohnehin kann Filesharing einer Serie sehr kostspielig werden, weil selten nur eine einzelne Folge angeboten wird.

Abgemahnte sollten den Filesharing-Vorwurf durch Waldorf Frommer ernst nehmen und die genannten Fristen unbedingt beachten. Auch wenn die Rechte aktuell durch den BGH für Anschlussinhaber erweitert oder gar gestärkt wurden (Siehe Störerhaftung), bedeutet dies nicht, dass die geltend gemachten Ansprüche sich in Luft auflösen.

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