Colonia Dignidad – Es gibt kein Zurück | Abmahnung 2016 | Waldorf Frommer

Der Spielfilm aus dem Jahr 2015 „Colonia Dignidad – Es gibt kein Zurück“ wird beim unerlaubter Verbreitung von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Der Rechteinhaber Majestic Film GmbH beauftragte die Rechtsanwälte aus München, um Urheberrechtsverletzungen an dem geschützten Filmwerk abzumahnen.

Filesharing: Waldorf Frommer mahnt Colonia Dignidad ab

Die Majestic Film GmbH lässt sich der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer vertreten, um Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen geltend zu machen. Die Mandantin gibt an, die alleinigen Vertriebsrechte an dem Filmwerk Colonia Dignidad – Es gibt kein Zurück zu besitzen. Abgemahnten Anschlussinhabern wird in der Abmahnung vorgeworfen, das genannte Werk auf einer Online-Tauschbörse bzw einem Peer-to-Peer-Netzwerk zum Download angeboten zu haben.
Was viele Nutzer von Filesharing-Software wie zum Beispiel e-Donkey nicht wissen: beim Herunterladen (Download) einer Datei werden Teile gleichzeitig für andere Nutzer des Programms zur Verfügung gestellt (Upload). Dieses ist rechtswidrig, sofern es sich um rechtlich geschütztes Material handelt. Derartige Verstöße gegen das Urheberrecht können für Anschlussinhaber kostspielig werden.

Der Film ‚Colonia Dignidad – Es gibt kein Zurück‘ handelt einer 1961 im Süden Chiles gegründeten Siedlung einer deutschen Sekte, die 1973 im Zuge des Militärputschs von Augusto Pinochet aufgrund von Menschenrechtsverletzungen in die Schlagzeilen geriet. In den Hauptrollen sind Emma Watson und Daniel Brühl zu sehen.

Abgemahnt – was tun?

Der Anschlussinhaber und Empfänger einer Abmahnung von Waldorf Frommer soll nicht nur die Filmdatei vom Rechner löschen, sondern auch noch Abmahnkosten zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Die Abmahnkosten, die sich aus Schadens- und Aufwendungsersatz zusammensetzen, können hierbei mehrere hundert Euro kosten. So ist Waldorf Frommer dafür bekannt, bei Abmahnungen wegen Filesharing eines Spielfilms den Pauschalbetrag von 815 EUR zu verlangen. So soll die Angelegenheit ohne den gerichtlichen Weg erledigt werden.
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die vorformuliert der Abmahnung beiliegt, birgt die Gefahr, dass bei zukünftige Rechtsverstößen der abgemahnten Datei hohe Beträge fällig werden – sofern sie unterschrieben zurück gesandt wird.

Abgemahnte sollten in jedem Fall Ruhe bewahren. Auch wenn sich aufgrund neuer bzw. erweiterter Urteile des Bundesgerichts die Rechte von Anschlussinhabern stärken, sollten Abmahnungen wegen Filesharing nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

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