Immer häufiger werden einzelne Folgen von erfolgreichen und beliebten TV-Serien durch Kanzleien abgemahnt. So werden auch Abmahnungen wegen Filesharing von diversen Episoden der US-amerikanischen Serie „iZombie“ von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt.
Waldorf Frommer mahnt TV-Serie „iZombie“ ab
Die TV-Serie „iZombie“ ist eine Comic-Verfilmung, die seit 2015 auch auf dem deutschen Sender „sixx“ zu sehen ist. Die zweite Staffel ist ab Anfang Juni 2016 auch dort zu sehen. Ungeduldige Serienfreunde, welche die Ausstrahlung nicht abwarten konnten, suchen möglicherweise in Online-Tauschbörsen und P2P Netzwerken nach den aktuellsten Folgen zum Download. Das Teilen bzw. Verbreiten von rechtlich geschütztem Material im Netz ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht und wird demzufolge auch abgemahnt. Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt bei einer Abmahnung für diverse Folgen von „iZombie“ die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH. In deren Auftrag wird die Löschung der Datei gefordert; darüber hinaus eine unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlen der anfallenden Abmahnkosten.
Abmahnung von Waldorf Frommer – was wird gefordert?
In der Regel erhält der Anschlussinhaber, über dessen Internetanschluss das Filesharing betrieben wurde, das Abmahnschreiben. Waldorf Frommer gibt in dem Abmahnschreiben bezüglich des Filesharings von „iZombie“ die dazugehörigen Daten wie Hashwert und IP-Adresse an. Mit diesen Daten wird der Anschlussinhaber bestimmt, der auch für die Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Dateien verantwortlich gemacht wird. Um etwaige weitere Verstöße gegen das Urheberrecht und die Verbreitung von einzelnen TV-Folgen zu unterbinden, soll eine Unterlassungserklärung ausgefüllt und zurückgeschickt werden. In dem Fall einer Zuwiderhandlung werden hohe Summen fällig. Darüber hinaus werden Schadens- und Aufwendungsersatz gefordert. Dies kann bei einer einzigen Folge schon mehrere Hundert Euro kosten.
Worauf Abgemahnte achten sollten
Auch wenn die Neugierde auf die neuesten Folgen einer Serie noch so groß ist, sollte man sich darüber bewusst sein, dass der Download via Torrent teure Folgen haben kann. Ob man jedoch der Vorwurf in der Abmahnung von Waldorf Frommer seine Richtigkeit hat, sollte geprüft werden.
Da meist bereits das rechtswidrige Teilen einer einzelnen Episode kostspielig werden kann, ist Vorsicht geboten, wenn mehrere Folgen oder gar die gesamte Staffel auf einer Tauschbörse heruntergeladen werden.