Batman v Superman: Dawn Of Justice | Abmahnung | Waldorf Frommer

Das rechtswidrige Verbreiten einer der neuesten Superhelden-Comicverfilmung „Batman v Superman: Dawn Of Justice“ wird aktuell von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wird eine Unterlassungserklärung die Zahlung der Abmahnkosten verlangt.

Batman v Superman – abgemahnt wegen Filesharing

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München vertritt verschiedene Rechteinhaber wie zum Beispiel die Warner Bros. Entertainment GmbH. In deren Auftrag wurden Verstöße gegen das Urheberrecht abgemahnt – sogenanntes Filesharing. Auch aktuell erhalten Anschlussinhaber eine Abmahnung, in denen die Verbreitung eines rechtlich geschützten Filmwerks vorgeworfen wird. In diesem Fall für den Blockbuster „Batman v Superman: Dawn Of Justice“, die erst vor wenigen Wochen in den deutschen Kinos startete. Die Comicverfilmung wurde lange von den Filmfreunden erwartet, weil unter anderem Ben Afflek in der Rolle des Batmans zu sehen ist. Dieser schlüpft in das Fledermauskostüm, welches in zahlreichen Verfilmungen schon seit Jahrzehnten Kinosäle und Kassen füllt. Da verwundert es nicht, dass der Film rasant seinen Weg in die Online-Tauschbörsen fand.

Waldorf Frommer macht im Auftrag der Mandantin Warner Bros. Entertainment GmbH die berechtigten Ansprüche gegen den Anschlussinhaber geltend.

Unterlassungserklärung und Abmahnkosten werden gefordert

Waldorf Frommer hat der Abmahnung zu „Batman v Superman: Dawn Of Justice“ eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt. Neben dieser, die ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden soll, wird die Erstattung der Abmahnkosten verlangt. Die Münchner Kanzlei unterbreitet dem Abgemahnten das Angebot der Zahlung eines Pauschalbetrages, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Dieser Betrag setzt sich in der Regel aus Schadens- und Aufwendungsersatz zusammen.

Die Unterlassungserklärung bedeutet für den abgemahnten Anschlussinhaber, dass ihm bei einem weiteren Verstoß gegen das Urheberrecht hohe Vertragsstrafen drohen. Dies wäre auch der Fall, wenn Dritte über den Anschluss des Inhabers das Filmwerk verbreiten.

Abgemahnt – was tun?

Als Empfänger einer Abmahnung durch Waldorf Frommer sollte man die Fristen beachten. Eine Versäumen dieser häufig eng gesetzten Zeiträume könnte die Situation in finanzieller Hinsicht verschlimmern. Auch sollte das empfangene Abmahnschreiben genau geprüft werden; hier ist unter Umständen ein anwaltlicher Rat hilfreich.

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