Die US-amerikanische Mockumentary mit großem Comedy-Anteil ist ein Dauerbrenner mit über 150 Episoden, die seit April 2012 auch im deutschen TV zu sehen ist. Aufgrund der Popularität ist es keine Überraschung, dass die Serie im Netz widerrechtlich geteilt wird. Sollte beispielsweise eine Folge der Serie „Modern Family“ im Netz geteilt werden, könnte der Anschlussinhaber eine Abmahnung von Waldorf Frommer im Briefkasten vorfinden.
TV-Serie „Modern Family“ wird von Waldorf Frommer abgemahnt
Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen wegen der Verletzung des Urheberrechts. Die Rechtsanwaltskanzlei aus München vertritt zahlreiche Rechteinhaber, unter anderem die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Diese haben auch die Vertriebsrechte für die TV-Serie „Modern Family“ inne. Die beliebte Comedy-Mockumentary mit u.a. Ed „Al Bundy“ O’Neill und Sofia Vergara in den Hauptrollen räumte bereits mehrere Auszeichnungen ab, Golden Globes und Emmys für die „Beste Comedy Serie“.
Mit mehr als 162 Episoden ist die Serie äußerst beliebt und wird demzufolge auch nicht selten auf Online-Tauschbörsen und Filesharing-Plattformen angeboten. Das Teilen einer rechtlich geschützten Datei ist nicht zulässig und wird abgemahnt. So erhält ein Anschlussinhaber eine Abmahnung wegen Filesharing, wenn er eine Episode der „Modern Family“ im Internet zum Download anbietet – die Rechte liegen schließlich bei der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH.
Täter oder Störer? Warum erhält man eine Abmahnung?
Viele Nutzer von Online-Tauschbörsen sind sich nicht im Klaren, dass das Herunterladen (Download) häufig die heruntergeladene Datei – zumindest in Teilen – gleichzeitig via Upload auch Dritten zur Verfügung stellt. Filesharing-Plattformen nutzen häufig die Torrent-Technologie, die große Dateien (wie Filme) zunächst aufsplittet, um sie dann für interessierte Nutzer schneller zugänglich zu machen.
Eine Abmahnung erhält der Anschlussinhaber, der als vermuteter Täter oder Störer für die Waldorf Frommer Rechtsanwälte gilt. Häufig werden Dritte beauftragt, welche die Vorgänge auf Online-Tauschbörsen überwachen und IP-Adressen und Hash-Werte aufzeichnen. Mit diesen Informationen lässt sich via eines Auskunftsverfahrens der Anschlussinhaber feststellen.
Sollten Sie so eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, den Kopf zu bewahren. Abgemahnte sollten das Schreiben von Waldorf Frommer prüfen lassen. Ist der Vorwurf realistisch? Kommen Sie als Täter oder Störer in Frage? Haben noch weitere Personen in Ihrem Haushalt Zugriff auf Ihren Internetanschluss?