Legends Of Tomorrow | Abmahnung 2016| Waldorf Frommer

In aktuellen Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht wird Anschlussinhabern durch die Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen, die TV-Serie „Legends of Tomorrow“ im Internet bereit gestellt zu haben. Eine Abmahnung sollte nie links liegen gelassen, sondern äußerst ernst genommen werden – sonst kann es teuer werden.

Legends Of Tomorrow – TV-Serie wird abgemahnt

Die US-amerikanische Serie zeigt seit Januar 2016 bekannte Gesichter aus den Comics der Marke „DC“ (Detective Comics) in neuen Erzählungen. Zwar müssen Fans auf die Aushängeschilder Batman und Superman verzichten, jedoch kämpfen unbekanntere Helden wie Hawkman und Firestorm gegen die Schurken dieser Welt.
Aufgrund des großen Hypes um aktuelle Comic-Verfilmungen wie Batman v Superman – Dawn Of Justice“ erfreuen sich die Serienableger großer Beliebtheit, sodass sie leider auch den Weg in Tauschbörsen finden, in denen einzelne Folgen illegal geteilt werden.

Nutzer von Filesharing-Plattformen und/oder dementsprechender Software wissen unter Umständen nicht, dass beim Herunterladen (Download) einer Datei auch Teile davon gleichzeitig hochgeladen (Upload) werden. Sollten rechtlich geschützte Werke, wie zum Beispiel einzelne Episoden der Serie „Legends Of Tomorrow“ öffentlich im Netz geteilt werden, kann das eine Abmahnung durch eine Kanzlei wie Waldorf Frommer nach sich ziehen, die in diesem Fall die Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH vertritt.

Abmahnung erhalten – was tun?

Ruhig bleiben. Auch wenn eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht im ersten Moment wie ein herber Schock wirkt. Schließlich fordern die Anwälte von Waldorf Frommer aus München einen Pauschalbetrag (Vergleich) von 915 EUR und die Rücksendung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese Summe setzt sich aus einem Schadensersatzanspruch und entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zusammen.

In jedem Fall sollten Betroffene Ihre Abmahnung prüfen. Kommen Sie als Anschlussinhaber als Störer oder Täter in Frage? Haben noch andere Personen in Ihrem Haushalt Zugriff auf Ihren Internetanschluss, wie zum Beispiel Familienmitglieder und/oder Mitbewohner? Diese Fragen stellen sich Betroffenen und sollten innerhalb der angegebenen Fristen beantwortet werden.

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