Weiterhin werden Abmahnungen wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht via Filesharing durch abmahnende Kanzleien verschickt. Wie auch bei dem Filmwerk ‚Man lernt nie aus‘, welches aktuell von Waldorf Frommer abgemahnt wird.
Waldorf Frommer Abmahnung für ‚Man lernt nie aus‘
Der Spielfilm ‚Man lernt nie aus‘ (Originaltitel: The Intern) aus dem Jahr 2015 mit Robert De Niro und Anne Hathaway in den Hauptrollen wird derzeit von Waldorf Frommer abgemahnt. Die Kanzlei aus München fordert im Auftrag des Rechteinhabers Warner Bros. Entertainment GmbH Schadensersatz und Abmahnkosten in Höhe von 815 EUR. Laut des Abmahnschreibens soll die Filmdatei illegal Dritten per Internet zum Download zur Verfügung gestellt worden sein. Dies kann der Fall sein, wenn man Dateien auf Tauschbörsen im Internet herunterlädt, die sich der Torrent-Technologie bedienen. Dort werden Dateien beim Herunterladen auch gleichzeitig per Upload anderen Nutzern bereitgestellt. Das Teilen im Internet (Filesharing) von rechtlich geschützten Material ist untersagt und kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Wie in diesem Fall durch Waldorf Frommer.
‚The Intern‘ – 815 EUR fordert Waldorf Frommer
Robert De Niro ist ein Publikumsmagnet; deshalb ist es wenig verwunderlich, dass auch dieser Film sich höchster Beliebtheit erfreut. Die Hollywood-Komödie über einen Rentner, der ein Praktikum ausgerechnet in einem hippen New Yorker Internet-Start-up absolviert, ist bei Filmkritikern und dem Publikum bestens angekommen. Wenn De Niro als Greis von der Technik überfordert ist und nicht einmal den Knopf zum Einschalten beim Laptop findet, ist es einen Kinobesuch wert. Wer jedoch das Risiko einging und sich ‚Man lernt nie aus‘ über dubiose Tauschbörsen runtergeladen hatte, könnte das Nachsehen dank einer kostspieligen Abmahnung haben.
Waldorf Frommer fordert vom Anschlussinhaber nicht nur einen Betrag von 815 EUR, sondern auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung; eine vorformulierte liegt der Abmahnung bei.
Wenn Sie so eine Abmahnung erhalten, sollten Sie einen ruhigen Kopf bewahren. Vorschnelles Handeln ist in solchen Fällen nicht angebracht. Vielmehr sollten Sie den Vorwurf prüfen, um bestmöglich zu reagieren.
Es empfehlen sich für die weitere Lektüre die folgenden Urteile:
BGH, Urteil vom 08.01.2014 – I ZR 169/12 BearShare
BGH, Urteil vom 19.10.2011 – I ZR 140/10
BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12, MIR 2013, Dok. 021 – Morpheus