Die Bestimmung – Insurgent | Abmahnung 2016| Waldorf Frommer

Auch im Jahr 2016 werden weiterhin fleißig Abmahnungen verschickt. Das Filmwerk ‚Insurgent – Die Bestimmung‘ wird derzeit von von Waldorf Frommer abgemahnt. Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft werden wegen einer Verletzung des Urheberrechts insgesamt 815,00 EUR verlangt. Was Abgemahnte tun und wissen sollten, erfahren Sie hier.

Abmahnung wegen Teilen des Filmwerks Insurgent – Die Bestimmung

Empfänger einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München werden wegen Filesharing einer rechtlich geschützten Filmdatei angeschrieben und zur Kasse gebeten. Für das illegale Teilen im Internet des Filmwerks ‚Insurgent – Die Bestimmung‘ werden 815,00 EUR gefordert. Die alleinigen Vertriebsrechte besitzt die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft. Internetsurfer, die sich auf Tauschbörsen, auf denen Torrents angeboten werden, das Filmwerk herunterladen teilen es auch oft unbewusst. Beim Download einer Torrent-Datei, in diesem Fall der Film ‚Die Bestimmung – Insurgent‘, werden Teile des Datenpakets für andere User zur Verfügung gestellt. Dies ist Filesharing und somit illegal, da es sich um rechtlich geschütztes Material handelt.

Insurgent – Was Abgemahnte wissen müssen

Der deutsche Regisseur und Drehbuchautor Robert Schwentke drehte im Jahr Jahr 2015 den Film Insurgent – Die Bestimmung, der schnell zum Geheimtipp für Science-Fiction-Fans wurde. Es ist die Fortsetzung einer Literaturverfilmung, genauer von dem Buch ‚Die Bestimmung – Tödliche Wahrheit‘ von Veronica Roth. In kleineren Rollen sind unter anderem Kate Winslet und Naomi Watts zu sehen.

In einer Abmahnung von Waldorf Frommer wird der Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich gemacht. Insgesamt werden 815,00 EUR gefordert, die sich aus Schadensersatzforderungen und Abmahnkosten zusammensetzen. Zusätzlich wird eine unterschriebene strafrechtliche Unterlassungserklärung verlangt.

Abgemahnte sollten Ruhe bewahren. Eine gewissenhafte Prüfung des Vorwurfs ist bei einem Schreiben von Waldorf Frommer sinnvoll. Möglicherweise ist der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung nicht gegeben, da noch weitere Personen Zugriff auf den betreffenden Internetanschluss hatten. Zur besseren Übersicht und für weitere Informationen empfehlen sich folgende Urteile:

BGH, Urteil vom 08.01.2014 – I ZR 169/12 BearShare
BGH, Urteil vom 19.10.2011 – I ZR 140/10
BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12, MIR 2013, Dok. 021 – Morpheus

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