Catprint Media GMBH | Abmahnung | Ulli Stein

Wer die Urheberrechte an Bildern von Ulli Stein verletzt, indem er sie ohne Zustimmung des Rechteinhabers Catprint Media GmbH veröffentlicht, muss mit einer Abmahnung des Rechtsanwalts Bernd Gucia aus Hannover rechnen.

Laut Abmahnschreiben ist er beauftragt für seinen Mandanten, Firma Catprint Media GmbH, die Urheberrechtsverletzer abzumahnen. Denn laut eigener Aussage soll die Firma Catprint Media GmbH seit dem 01.08.1997 berechtigt sein, sowohl Dritten Nutzungsrechte an den Cartoon von Ulli Stein zu geben als auch Rechte des Urhebers Ulli Stein aus Urheberrechtsverletzungen im eigenen Namen geltend zu machen.

Abgabe einer Unterlassungserklärung

In der Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung beigefügte, in der erklärt werden soll es zu unterlassen die abgebildeten Cartoons von Ulli Stein öffentlich zugänglich zu machen. Zudem soll der Erklärende für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung eine Strafe von 50001,00 EUR zahlen. Die Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft abgegeben werden. Die Möglichkeit einer modifizierten Unterlassungserklärung sollte ebenfalls geprüft werden.

Zudem soll der Abgemahnte die Daten zur Nutzungszeit sichern und binnen in der Abmahnung vorgegebener Frist Auskunft erteilen über den Nutzungszeitraum des Werkes sowie natürlich unverzüglich die unberechtigte Nutzung der Werke von Ulli Stein einstellen.

Was folgt nach Abgabe einer Unterlassungserklärung

In dem hier vorliegenden Schreiben heißt es die Unterlassungserklärung wird angenommen. Die Wiederholungsgefahr ist damit beseitigt. Und jetzt wird Schadensersatzanspruch geltend gemacht nach § 97 UrhG 50,- EUR pro Werk pro Kalendermonat. Zudem wird darauf hingewiesen das zuständige Fachgerichte in vergleichbaren Angelegenheiten ein Streitwert für die Unterlassungserklärung regelmäßig von einem Streitwert von 30.000 € ausgehen.

Daraus wird die Rechtsverfolgungsgebühr 1,3 Geschäftsgebühr geltend gemacht in Höhe zzgl. 20 € für Post u. Telekommunikationspauschale. Das bedeutet allein für das Abmahnschreiben soll der Abgemahnte 1239,40 EUR zahlen. Dann kommt noch der Schadensersatz aus Lizenzschaden dazu. So dass die Forderungen hier schon gleich im höheren 4-stelligen Bereich liegen können.

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