Die Augen des Engels | Abmahnung

Waldorf Frommer versendet wohl Abmahnungen für das Filmwerk „Die Augen des Engels“. Es wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird von dem Abgemahnten gefordert. Des Weiteren wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, den Film mittels BitTorrent auf einer Tauschbörse illegal heruntergeladen und durch einen Upload bereitgestellt zu haben.

Handlung des Films „Die Augen des Engels“

In Siena versucht Regisseur Thomas Lang an frühere Erfolge anzuschließen, glaubt in dem Prozess gegen die US-Studentin Jessica, die mit zwei Männern ihre Mitbewohnerin ermordet haben soll, den Stoff für einen neuen Film gefunden zu haben. An den Diskussionen um Schuld oder Unschuld will sich der Filmemacher nicht beteiligen, konzentriert sich auf das Opfer und den Medienzirkus. Doch der Fall, sein mittelalterlicher Schauplatz und Drogen hinterlassen Spuren bei Lang, der plötzlich besessen eine neue Tätertheorie verfolgt.
Ein Regisseur versucht, den spektakulären Mordfall “Amanda Knox” und den begleitenden Medienzirkus als Hintergrund für einen neuen Film zu nutzen. Unkonventionelles und prominent besetztes Thrillerdrama von Michael Winterbottom.

Unterlassungserklärung bezüglich des Filmwerkes „Die Augen des Engels“?

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung muss nicht in jedem Fall abgegeben werden. Insbesondere dann nicht, wenn der Abgemahnte nicht verantwortlich ist für die Urheberrechtsverletzung und seine Sorgfaltspflichten gewahrt hat. Denn der Abgemahnte gilt lediglich als vermuteter Täter. Im Klartext: kann er darlegen, dass er selber nicht verantwortlich ist, weil noch weitere volljährige Familienmitglieder Zugriff auf das Internet haben, haftet der Abgemahnte nicht für mögliche Urheberrechtsverletzungen durch diese. s.h BGH I ZR 169/12 – BearShare.

Genauso haftet der Abgemahnte nicht für mögliche Urheberrechtsverletzungen von minderjährigen Kindern. Vorausgesetzt dieser hat seine Kinder ordnungsgemäß belehrt, das Urheberrechtsverstöße mit der Internetnutzung nicht erlaubt ist vgl. BGH, I ZR 74/12 – Morpheus

Was wird gefordert

Es werden 815 EUR gefordert die sich laut Abmahnschreiben aus 600 EUR Schadensersatz und 215 EUR als Rechtsanwaltsverfolgungskosten. Wenn der Abgemahnte aber unter der obigen Fallkonstellation fällt müsste dieser kein Cent zahlen. Es gilt nämlich das der Rechteinhaber in der Beweispflicht steht das er sich im Besitz vollumfänglichen Rechte befindet, um Ansprüche aus Urheberechtsverletzungen geltend machen zu können. Zudem steht der Rechteinhaber in der Beweispflicht, nachzuweisen, dass der Abgemahnte die Urheberrechtsverletzung zu verantworten hat und somit als Täter oder Störer in Frage kommt. Aus diesem Grunde ist es interessant auch mal eine gerichtliche Auseinandersetzung zu suchen, wenn der Abgemahnte sich sicher ist für die Urheberrechtsverletzung nicht verantwortlich zu sein und seine Pflichten erfüllt hat. https://verbraucherdienst.com/abmahnung-filesharing-urteile.html

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