Derzeit werden nach Aussagen von Betroffenen Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München für das unerlaubte Verbreiten der Serie „Empire“ versendet. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer werden im Namen des Rechteinhabers Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht.
Empire – Eine erfolgreiche Serie illegal im Netz?
Die Empire Serie (Season 1 /Staffel 1) wurde mit 12 Episoden + einen Pilotfilm bereits bei Vox im Monat Juli ausgestrahlt. „Empire“ erzählt die Geschichte von Lucious Lyon, Inhaber eines Plattenlabels. Nach einem Check beim Arzt wird ihm ALS diagnostiziert, Lyon bleibt demnach nur noch wenig Zeit zum Leben. Nachdem der Schrecken über diese schlimme Mitteilung verdaut wurde, macht sich Lyon auf, die Nachfolge für die Führung seines Unternehmens zu sichern.
Mittlerweile ist die dritte Staffel mit weiteren Folgen in den USA angelaufen.
Auch Filesharing bezüglich Empire – Season 2 (2. Staffel) wird weiterhin von Waldorf Frommer abgemahnt. So sollen folgende Folgen im Internet rechtswidrig getauscht werden:
- „Past Is Prologue“
- „Rise by Sin“
- „The Lyon Who Cried Wolf“
Filesharing: Was wird abgemahnt?
Es soll sich um eine Urheberrechtsverletzung durch unbefugtes Verbreiten in Peer-to-Peer (oft durch sog. torrents) Netzwerken handeln. In der Regel wird zur außergerichtlichen Regelung immer ein Vergleichsbetrag gefordert und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem werden immer kurze Fristen gesetzt um eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Wie sollte sich ein Abgemahnter verhalten
Ein zu Unrecht Abgemahnter sollte sich durch die kurzen Fristen nicht irritieren lassen. Denn nicht immer ist der Abgemahnte auch der Verantwortliche einer Urheberrechtsverletzung. Aus diesem Grunde sollte erst im Haushalt geklärt werden, was zu dem abgemahnten Tatzeitpunkt tatsächlich geschehen ist.
Denn in dem vergangenen Jahr 2014 wurden allein 72.000 Abmahnungen von verschiedenen Kanzleien in Deutschland versendet und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen konnten die Abgemahnten darlegen, dass sie als Täter sowie Störer nicht in Frage kamen und somit auch Klagen dann zu Recht abgewiesen wurden.
Siehe dazu auch BGH, 08.01.2014 – I ZR 169/12.
Hilfe bei Ihrer Abmahnung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen der Kanzlei Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien abwehren.
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