Die Temperaturen fallen, doch dank der Musikkompilation „Kontor Winter Jam 2014“ sind heiße Beats gesichert. Auf diesem Sampler versammeln sich Größen der Electro- und House-Szene, wie DJ Antoine, Martin Tunevaag und Oliver Heldens . Abgemahnt wird das Doppelalbum derzeit von Rechtsanwalt Daniel Sebastian.
Daniel Sebastian verschickt Abmahnungen wegen Kontor Winter Jam 2014
Eine Abmahnung wegen „unerlaubter Verwertung geschützter Werke“ verschickt derzeit der Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin. Er vertritt die DigiRights Administration GmbH, welche die Rechteinhaberin für die Dance-Kompilation „Kontor Winter Jam 2014“ ist. Auf diesem Sampler sind unter anderem diese Tracks zu hören:
• Martin Tungevaag – Wicked Wonderland
• DJ Antoine – Light It Up (Jerome Remix)
• Martin Garrix & Jay Hardway – Wizard (Oliver Heldens Remix)
• C-Ro feat. Florence Bird – My Love
• R.I.O. feat. U-Jean – One In A Million
Es handelt es bei der Trackliste hauptsächlich um Remixe bekannter House- und Electro-Songs. Veröffentlicht wurde der Sampler „Kontor Winter Jam 2014“ Anfang 2015, doch ist derzeit (Stand 15.10.2015) nicht über Amazon zu beziehen. Das könnte ein Grund sein, warum Anhänger der „Kontor“-Reihe das Doppelalbum über das Internet suchen – und per illegalen Filesharing herunter laden.
Filesharing: Kontor Winter Jam 2014 im Internet verbreitet
Beim Download einer Torrent-Datei auf Internet-Tauschbörsen werden Dateien häufig nicht nur herunter geladen, sondern auch gleichzeitig für andere Internetnutzer zur Verfügung gestellt. Die Folge ist nicht selten eine Abmahnung wegen Verletzung der Urheberrechte. Der Sampler „Kontor Winter Jam 2014“ ist urheberrechtlich geschützt. In der Vergangenheit wurden einzelne Songs solcher Kompilationen abgemahnt, was hier nicht der Fall ist. Stattdessen wird das komplette Doppelalbum als urheberrechtlich geschütztes Werk von Daniel Sebastian abgemahnt.
In der Abmahnung bietet die DigiRights Adminstration GmbH – vertreten durch Daniel Sebastian – eine „außergerichtliche Erledigung“, sprich einen Vergleich, an. Mit diesem Vergleich erkennt der Anschlussinhaber seine Schuld an und verpflichtet sich zu einer Zahlung von insgesamt 2.400 EUR.