Derzeit wird die Fortsetzung von „Magic Mike“ von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Grund des Abmahnschreibens ist das illegale Teilen auf einer Internettauschbörse. Die Rechte an „Magic Mike XXL“ (2015) liegen bei der Warner Bros. Entertainment GmbH.
Abmahnung von Waldorf Frommer für Magic Mike XXL
Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickte eine Abmahnung wegen Filesharing an eins unserer Mitglieder. Inhalt des Abmahnschreibens sei ein „illegales Tauschbörsenangebot“ über den Internetanschluss der abgemahnten Person. Der US-Film „Magic Mike XXL“ soll laut des Schreibens auf Online-Tauschbörsen zum Download angeboten worden sein.
Der Film „Magic Mike XXL“ wurde wie sein Vorgänger – ohne den Zusatz „XXL“ – von Steven Soderberg gedreht. Channing Tatum spielt in der Drama-Komödie aus dem Jahr 2015 erneut einen männlichen Stripper, der trotz beendeter Karriere noch einmal im Rampenlicht stehen soll. Der Spielfilm erspielte einen Monat nach Kinostart weltweit über 100 Millionen US-Dollar und bekam durchschnittliche Kritiken. Deutschlandstart war 23. Juli 2015.
Magic Mike XXL – Was fordert Waldorf Frommer
Waldorf Frommer vertritt die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH, die wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing Schadens- und Aufwendungsersatz fordert. Insgesamt werden von dem Anschlussinhaber 815 EUR gefordert. Zusätzlich soll zu diesem außergerichtlich Aufwendungsersatzanspruchs eine unterzeichnete Unterlassungserklärung abgegeben werden. In dieser Erklärung wird sichergestellt, dass der Film „Magic Mike XXL“ weder komplett noch in Auszügen über Tauschbörsen im Internet geteilt wird.
Der Abmahnung ist außerdem ein Ermittlungsdatensatz beigefügt. Darauf ist erkennbar, wann und welche Filmdatei via Filesharing im Internet geteilt wurde. Wichtig ist darüber hinaus die IP-Adresse, durch die der Anschlussinhaber ermittelt wird, der die Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. Auskunft über die IP-Adresse bzw. den Besitzer des Internetanschlusses erteilt der Provider, nachdem Waldorf Frommer im Auftrag des Mandanten ermittelte.