Abmahnung | TV Serie | 24: Live Another Day

Weiterhin erreichen Verbraucherdienst e.V. Abmahnungen für im Netz geteilte Episoden populärer TV-Serien. Aktuelle mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer eine Episode der amerikanischen US-Serie „24: Live Another Day“ ab.

Abmahnung wegen Filesharing: 519,50 EUR für eine einzige Episode „24: Live Another Day“

Dem Filesharer wird laut Abmahnung vorgeworfen, eine TV-Folge der weltweit erfolgreichen Serie „24: Live Another Day“ im Internet geteilt zu haben. Dies soll über den Download einer Torrent-Datei in einer Tauschbörse geschehen sein. Beim Herunterladen der Filmdatei wurden die Daten gleichzeitig im Web geteilt, sodass es zu einer Verletzung des Urheberrechts kam – Filesharing.

Rechteinhaberin ist laut der vorliegenden Abmahnung die Twientieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Für das Teilen einer Folge der Miniserie „24: Live Another Day“ werden insgesamt 519,50 EUR gefordert; ein Betrag, der sich aus Schadensersatz und Aufwendungsersatz zusammensetzt.

TV-Folge 11:00 A.M. – 12:00 P.M. wurde abgemahnt

Die Serie „24: Live Another Day“ ist der Nachfolger der populären Serie „24“, die zwischen 2001 bis 2010 ausgestrahlt wurde. 2014 wurde die Serie in einer neunten Staffel weitergeführt, in der Kiefer Sutherland erneut in die Rolle des Hauptprotagonisten Jack Bauer schlüpft. Der Clou der Serie ist, dass jede Episode nicht nur in Echtzeit dargestellt wird, sondern dass jede einzelne Folge eine einzelne Stunde beschreibt.
In der Abmahnung wird dem Filesharer vorgeworfen, die erste Folge der Staffel „24: Live Another Day“ namens „11:00-12:00 Uhr“ weltweit im Internet zur Verfügung gestellt zu haben.

Wie ist die Abmahnung aufgebaut? Was wird gefordert?

Der Abmahnung wurde ein Ermittlungsbogen beigelegt. Dort wird dokumentiert, im welchen Zeitraum die Datei herunter geladen und vor allem geteilt worden ist. Da die IP-Adresse der Kanzlei Waldorf Frommer im Zuge der Ermittlungen zur Verfügung gestellt wurde, ist diese auch im Abmahnschreiben verzeichnet. Die IP-Adresse wird dem Anschlussinhaber zugeordnet. Dieser wird somit auch für die Verletzung des Urheberrechts verantwortlich gemacht.
Neben der Forderung von 519,50 EUR wird auch die Rücksendung einer vorformulierten Unterlassungserklärung verlangt.

Weitere Informationen zu den Themen Filesharing, Urheberrecht und Abmahnung:

Info-Telefon: 0201 – 176 790

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