Abmahnung | Der Lieferheld – Unverhofft kommt oft

Im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH verschickt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer derzeit Abmahnungen für die US-Komödie „Der Lieferheld – Unverhofft kommt oft“.

Wegen einem illegalen „Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“ wurde eine Abmahnung durch Waldorf Frommer verschickt. Laut des Schreibens wurde die Filmkomödie „Der Lieferheld – Unverhofft kommt oft“ von dem Abgemahnten auf einer Tauschbörse im Internet zum Download angeboten. Der Abgemahnte muss wegen der Verletzung des Urheberrechts Schadensersatz und Aufwendungsersatz in Höhe von 815 EUR zahlen.

Abmahnung wegen Filesharing: Unverhofft kommt oft?

Die US-Komödie „Der Lieferheld – Unverhofft kommt oft“ kam 2013 in die amerikanischen Kinos. In Deutschland blieben die Besucherzahlen weit unter den Erwartungen. Wohlmöglich ist das einer der Gründe, warum der Film statt im Kino häufig über den heimischen PC heruntergeladen und auch angesehen wird. Zumindest wurde der Film mit Vince Vaughn, Chris Pratt und Cobie Smulders bereits zahlreich als Torrent-Datei zum Filesharing auf Tauschbörsen angeboten.

Beim Down- und Upload der Datei wurde die IP-Adresse des Abgemahnten durch eine spezielle Software aufgezeichnet, um den Verstoß gegen das Urheberrecht zu dokumentieren. Somit hat die Rechteinhaberin, die Constantin Film Verleih GmbH, Ansprüche gegenüber dem Abgemahnten, sofern die Film-Datei tatsächlich geteilt wurde.

Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer fordert den Abmahnten auf „sich rechtsverbindlich und ausreichend strafbewehrt zur Unterlassung zu verpflichten“. Zu diesem Zweck wurde der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt, die vom Anschlussinhaber unterzeichnet werden soll. Eine Zuwiderhandlung würde eine „angemessene Vertragsstrafe“ verhängt.
Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung wird die Zahlung der Forderung – 815 EUR – samt sämtliche Ansprüche der Rechteinhaberin verlangt – innerhalb der gesetzten Frist. Sollte der Abgemahnte die Zahlungsfrist versäumen, wird Waldorf Frommer laut Abmahnung gerichtliche Schritte einleiten. Dieser Weg ist mit weiteren Kosten verbunden.

Weitere Informationen zu Filesharing, Abmahnung und Urheberrechtsverletzung:

Info-Telefon: 0201 – 176 790

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