Muskelgestählte Männer in Sandalen müssen sich in der Fortsetzung der erfolgreichen Comic-Verfilmung „300“ bewehren. Aufgrund der Popularität des Vorgängers wurde auch „300 – Rise Of An Empire“ von Fans des Genres gefeiert – leider auch illegal auf Tauschbörsen.
815 EUR für 300 – Rise Of An Empire
Waldorf Frommer aus München verschickte eine Abmahnung für die Fortsetzung der Comic-Verfilmung „300 – Rise Of An Empire“ aus dem Jahr 2014. Der Film, der die Seeschlacht von Artemision in epischen Bildern erzählt, wurde laut der vorliegenden Abmahnung von Waldorf Frommer im Internet zum Download angeboten.
Gefordert werden für das Teilen auf Tauschbörsen im Internet – das sogenannte Filesharing – insgesamt 815 EUR. Diese Summe setzt sich aus Schadensersatz und Aufwendungsersatz zusammen. Eingang der Abmahnung war der 27.07.2015. Spätestens bis zum 16.08.2015 muss der Betrag eingegangen sein.
Warner Bros. Entertainment GmbH lässt durch Waldorf Frommer abmahnen
Die Rechteinhaberin des Films „300 – Rise Of An Empire“ ist die Warner Bros. Entertainment GmbH. Im Auftrag der Mandantin hat Waldorf Frommer in Kooperation mit der Firma ipoque diverse Vorgänge auf Tauschbörsen dokumentiert, bei denen illegal Filmdateien im Internet verbreitet wurden. Diese sind bei der vorliegenden Abmahnung als Ermittlungsdatensatz beigelegt. Der Anschlussinhaber wird zur Verantwortung gezogen, da seine IP Adresse als Grundlage der vermuteten Urheberrechtsverletzung dient.
Der Download einer urheberrechtlich geschützten Datei, die dann zusätzlich im Internet verbreitet wird, sprich Filesharing, ist illegal und wird abgemahnt. Kanzleien wie Waldorf Frommer fertigen dazu neben einer Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung an, die neben der Begleichung der Forderung zurückgesandt werden muss.
Auch ältere Filme werden abgemahnt
Der Film „300 – Rise Of An Empire“ ist kein brandneuer Kinofilm oder wurde aktuell auf DVD oder Blu-ray veröffentlicht. Und obwohl der Film schon etliche Monate alt ist, wird er in Tauschbörsen noch gesucht. Es ist ein Irrtum, wenn man davon ausgeht, dass nur aktuelle Filme abgemahnt werden. Abmahnende Kanzleien wie Waldorf Frommer lassen sämtliche Vorgänge überwachen und dokumentieren – auch für Filme, die bereits älter als zwei Jahre oder mehr sind.
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