Aktuell werden mindestens zwei Episoden der US-Serie „Constantine“ durch Waldof Frommer abgemahnt – obwohl die Serie noch nicht einmal im deutschen TV ausgestrahlt wurde.
Eine Abmahnung für zwei Folgen der TV-Serie „Constantine“ wurde durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt. Es handelt sich hierbei um die beiden Episoden „The Darkness Beneath“ und „The Devil’s Vinyl“, die jeweils im Oktober und November 2014 auf NBC ausgestrahlt wurden. Eine deutsche Ausstrahlung des Horror-Dramas, welches auf der Comic-Vorlage „Hellblazer“ basiert, soll auf ProSieben erfolgen.
Constantine: Was fordert Waldorf Frommer in der Abmahnung?
Rechteinhaber für die beiden Folgen der Serie Constantine ist die Warner Bros. Entertainment GmbH. Da laut Abmahnung eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt, wurde die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, um Ansprüche geltend zu machen. Das bedeutet, dass vom Abgemahnten Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gefordert werden können.
Für die zwei abgemahnten Folgen soll die Gesamtsumme von 915 EUR vom Abgemahnten gezahlt werden. Dieser Betrag setzt sich aus Schadens- und Aufwendungsersatz zusammen. Als Frist für die Zahlung wurde der 11.08.2105 genannt – versendet wurde das Schreiben durch Waldorf Frommer am 22.07.2015.
Filesharing: Constantine beliebt in Tauschbörsen
Da die Serie um John Constantine, Protagonist der Comic-Reihe Hellblazer, weltweit für Neugierde unter Serienfans sorgte, fanden sich schnell die ersten Episoden nach Ausstrahlung auf Tauschbörsen im Internet. Die Serie stellt somit den zweiten Versuch da, die Vorlage zu verfilmen. Bereits im Jahr 2005 wurde der Comic mit Keanu Reeves in der Hauptrolle verfilmt.
Der Download und das Teilen einer rechtlich geschützten Datei auf Tauschbörsen ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht – auch Filesharing genannt. Mittels spezieller Software ist es Unternehmen möglich, Abläufe in Tauschbörsen des Internets zu dokumentieren und für Kanzleien, die sich mit Urheberrechtsverletzungen befassen, bereitzustellen. Mit Hilfe dieser Daten ist es möglich, Filesharer zu benennen und abzumahnen.
Eine gesamte Staffel der Lieblingsserie kann teuer werden. Als Beispiel sei die Serie „Constantine“ hier genannt. Die erste Staffel umfasst insgesamt 13 Episoden. Sollte ein Filesharer nun alle Folgen gleichzeitig herunterladen und gleichzeitig teilen, könnte das im Falle einer Abmahnung kostspielige Folgen haben.
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