FAREDS Rechtsanwälte versendet aktuell Abmahnungen für den Film „Sector 4 – Der gefährlichste Ort der Welt“. Anlass für die uns vorliegenden Abmahnung ist das Verbreiten der Filmdatei im Internet – auch Filesharing genannt.
FAREDS mahnt im Auftrag der Savoy Film GmbH ab
Die Hamburger Kanzlei FAREDS hat ein Abmahnschreiben für den Film „Sector 4 – Der gefährlichste Ort der Welt“ formuliert und an ein Mitglied unseres Vereins versandt. Der Rechteinhaber, die Savoy Film GmbH, hat FAREDS beauftragt, um urheberrechtliche Ansprüche gegenüber dem Abgemahnten durchsetzen. Laut der Abmahnung wurde die Filmdatei in „erheblichem Umfang“ im Internet zum Download angeboten. Ein solches Angebot durch Filesharing vermindert laut dem Schreiben von FAREDS die Lizenzeinnahmen des Titels.
„Sector 4 – Der gefährlichste Ort der Welt“ ist ein US-Film aus dem Jahr 2014; der französische Hauptdarsteller Olivier Gruner spielt Nash Olsen, der als „Ein-Mann-Armee“ in einer riskanten Mission unterwegs ist. Der Filme ist dem Action-Genre zuzuordnen und wird – wie viele Filme dieser Machart – hoch in den Tauschbörsen des Internets gehandelt.
735 EUR für „Sector 4 – Der gefährlichste Ort der Welt“
In dem Abmahnschreiben von FAREDS wird darauf hingewiesen, dass der Filesharing-Vorgang – der Verstoß gegen das Urheberrecht – durch ein vom Mandanten beauftragtes Softwareunternehmen dokumentiert werden kann. Neben der festgestellten IP-Adresse ist der genaue Zeitpunkt des Teilens bestimmt worden. „Sector 4 – Der gefährlichste Ort der Welt“ wurde demnach als Torrent-Datei hochgeladen, um von einer unbestimmten Anzahl anonymer Internetnutzer zeitgleich heruntergeladen zu werden. So kann das Prinzip des Filesharings funktionieren; in diesem Fall zog die Urheberrechtsverletzung die Abmahnung von FAREDS durch Savoy Film GmbH nach sich.
FAREDS fordert in der Abmahnung 735 EUR. Diese Ansprüche setzen sich zusammen aus Schadensersatz und pauschalen Ermittlungskosten. Der Streitwert hingegen liegt bei 1000 EUR.
Neben dem Betrag wird zusätzlich eine unterschriebene strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt, dazu soll die entsprechende Filmdatei „Sector 4 – Der gefährlichste Ort der Welt“ unverzüglich von dem Rechner entfernt werden.