Abmahnung | 2 Guns | Fareds

Die Hamburger Kanzlei Fareds verschickt auch im Jahr 2015 Abmahnungen für die Buddy-Komödie „2 Guns“. Der Essener Verein Verbraucherdienst e.V. hat zurzeit eine Abmahnung für diese Komödie vorliegen, die am 26.05.2015 von den Rechtsanwälten der Kanzlei Fareds formuliert wurde. Bereits am 28.01.2014 informierte Verbraucherdienst e.V. ausführlich über eine Abmahnung von Fareds für denselben Spielfilm „2 Guns“.

„2 Guns“ wird fast zwei Jahre nach seiner Premiere von Fareds abgemahnt

Obwohl der Film mit den Hollywoodstars Mark Wahlberg und Denzel Washington am 26.09. 2013 in den deutschen Kinos seine Premiere feierte wird dieser noch im Jahr 2015 – fast zwei Jahre später – von der Kanzlei Fareds angemahnt. Das ist recht verwunderlich, tendenziell werden nur ganz aktuelle Kinostreifen von diversen Kanzleien abgemahnt. Die Mediendateien mit dem  Film „2 Guns“ sind also noch in verschiedenen Tauschbörsen-Kreisen beliebt.

„2 Guns“ von der Rechteinhaberin für Filesharing im Internet nicht freigegeben

Die unangenehme Folge ist dann meist eine „unschöne“ Abmahnung von der Kanzlei Fareds, denn dieser Kinofilm ist urheberrechtlich geschützt. Der Kinofilm darf demnach nicht von unbekannten Dritten im Internet via Tauschbörsen-Software (zum Beispiel Vuze 5.0.0.0 oder BitTorrent) hoch- und herunter geladen werden. Denn beim sogenannten Filesharing des Films „2 Guns“ entsteht dann eine rechtwidrige Vervielfältigung im weltweiten Internet, die von der Rechteinhaberin aus Kalifornien nicht autorisiert ist.

Ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte

In der Abmahnung wird ebenfalls erwähnt, dass die Two Guns Limited LLC aus Los Angeles (USA) die Kanzlei Fareds wegen der Verfolgung der Urheberrechte an dem Film 2 Guns beauftragt habe. Denn das US-amerikanische Unternehmen sei „eine international operierende Filmvertriebsfirma, welche Lizenzen für bekannte Filmproduktionen erwirbt und diese Filme auch weltweit vertreibt. Sie verfügt als Lizenznehmerin des Titels „2 Guns“ über die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte …“

823,80 Euro für „2 Guns“

Deshalb fordert die US-amerikanische Rechteinhaberin von dem Abgemahnten einen außergerichtlichen Pauschalbetrag über 823,80 Euro für die „Schwarzer-Bulle-weißer-Bulle“-Actionkomödie  „2 Guns“. Dieser Geldbetrag soll mit der beigelegten Zahlungserklärung an die Hamburger Kanzlei Fareds fristgerecht gesandt werden. Ebenso wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung für die actionreiche und kurzweilige Komödie verlangt, die schon am 28.01.2014 in Deutschland als DVD und Blu-ray im Einzelhandel erschienen ist.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..