Abmahnung | Shaun das Schaf | Waldorf Frommer

Verbraucherdienst e.V. erhielt im Sommer 2015 eine Abmahnung für den Kinofilm „Shaun das Schaf. Studiocanal GmbH aus Berlin beauftragte die Abmahnung durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer.

Abmahnung von Waldorf Frommer für „Shaun das Schaf“

Mittels Tauschbörsen-Software edonkey soll „Shaun das Schaf“ aus dem Internet von dem Abgemahnten hoch- bzw. herunter geladen worden sein. Kostenpunkt der Urheberrechtsverletzung im Internet: 815 Euro. Verbunden mit einer engen Fristsetzung sowie die Forderung zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Laut der vorliegenden Abmahnung von Waldorf Frommer habe die Studiocanal GmbH dementsprechend diverse Ansprüche gegenüber dem Abgemahnten. Diese sind:

  • Unterlassung
  • Auskunft
  • Schadensersatz
  • Aufwendungsersatz
  • Schadensersatzanspruch

Abmahnung von Waldorf Frommer für einen Knetanimationsfilm

Der bereits am 19. März in Deutschland im Kino erschienene Film „Shaun das Schaf“ ist ein sogenannter Kretanimationsfilm britischer Herkunft. Dessen Hauptfigur Shaun das Schaf basiert auf die gleichnamige deutsch-britische Fernsehserie, die auch im deutschen Kinderfernsehen zu sehen ist. Im Kurzfilm „Wallace & Gromit – Unter Schafen“, der aus dem Jahr 1995 stammt, war Shaun das Schaf zuerst als animierte Knetfigur zu bewundern.

Vertriebsrechte hält die Studiocanal GmbH – Abmahnung von Waldorf Frommer

Der aktuelle Kinofilm „Shaun das Schaf“ wurde von Ardman Animations produziert. Die britische Filmproduktionsfirma animierte bereits die Filme „Chicken Run – Hennen rennen“ (2000), „Arthur Weihnachtsmann“ (2011) bzw. „Die Piraten! – Ein Haufen merkwürdiger Typen“ (2012), die auch schon weltweite Kinoerfolge feiern konnten. Vertrieben wird „Shaun das Schaf“ jedoch von der Studiocanal GmbH, die die ausschließlichen Rechte an dem Kinofilm hält.

„Shaun das Schaf“ – Bild für Bild für den Kinofilm abfotografiert

Die Figuren aus dem Kinofilm „Shaun das Schaf“ sind einzelbildweise abfotografiert worden. Dabei entstanden die Figuren aus Ton oder Knetgummi und wurden Bild für Bild leicht in den Bewegungen verändert. Wenn diese abfotografierten Bilder dann schnell abgespielt werden entstehen flüssige Bewegungen, die der Zuschauer dann im fertigen Kinofilm „Shaun das Schaf“ bewundern kann.

„Shaun das Schaf“ – liebevoll handgefertigt, geknetet, gebastelt, animiert und von Waldorf Frommer angemahnt

Die Herstellungsweise, die bei dem Film „Shaun das Schaf“ angewendet wurde, ist in der Regel sehr aufwendig und wurde in den 1990er Jahren nur in Kurzfilmen fürs Kinderfernsehen angewendet. Die Knetpuppen in diesem Animationsfilm sind  übrigens kein bewegter Comic, kein Zeichentrickfilm und kein Mangafilm. Die verwendeten Knetfiguren sind liebevoll von den Animateuren in einer Werkstatt handgefertigt, geknetet und gebastelt worden, um das neugierige Schaf für den Zuschauer – ob Jung oder Alt – fast lebensecht wirken zu lassen. Kein Wunder, dass der Film „Shaun das Schaf“ mit dem Schäferhund Blitzer, dem Bauern, den drei fiesen Schweinen sowie weiteren mit viel Liebe animierten Tieren auf einen Bauernhof bei Jung und Alt beliebt ist.

Kanzlei Waldorf Frommer fordert 815 Euro für „Shaun das Schaf“

Apropos – von der FAZ und der ZEIT erhielt der Kinofilm „Shaun das Schaf“ lobende Kritiken. Umso ärgerlicher, dass der von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnte Filesharer bei diesem Animationsfilm eine hohe Geldsumme über 815 Euro bezahlen soll. Die Vernichtung der herunter geladenen Filmdatei und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingeschlossen.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

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