Haben Sie Abmahnung von der Kanzlei Fareds für die Schwarze Komödie „The Voices“ in Ihrem Briefkasten gefunden? Im Augenblick lässt die Elite Film AG aus der Schweiz die blutige Komödie „The Voices“ abmahnen. Der Film um einen an Wahnvorstellungen leidenden Serienmörder, der aber eigentlich unschuldig ist, fand seinen Weg in die Tauschbörsen.
Abmahnung von Fareds für die Schwarze Komödie „The Voices“
Verbraucherdienst e.V. liegt ein Abmahnschreiben vor, das am 29.05.2015 erstellt wurde. Das abgemahnte Mitglied soll den rechtlich geschützten Spielfilm mit der Tauschbörsen-Software MedaGet2 2.01.3206 illegal aus dem Internet hoch bzw. herunter geladen haben und Dritten weltweit widerrechtlich zum Download angeboten haben, in einfachen Worten: Filesharing. Wegen der Urheberrechtsverletzung verlangt die Kanzlei Fareds von dem Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Begleichung eines außergerichtlichen Pauschalbetrags 980 Euro.
Pauschalbetrag, Unterlassungserklärung und Zahlungserklärung für „The Voices“
Die Kanzlei Fareds fordert in dem vorliegenden Anwaltsschreiben für den Spielfilm „The Voices“ „bis spätestens 08.06.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung rechtsverbindlich unterzeichnet anzugeben sowie die betreffende Datei unverzüglich von dem zum Download freigegebenen Ordner Ihres Rechners zu entfernen und / oder Ihren Internetanschluss ordnungsgemäß zu sichern“. Ebenso soll der abgemahnte Filesharer einen außergerichtlichen Abgeltungsbetrag über 980 Euro an die Kanzlei senden. Der hohe Geldbetrag soll der angemahnte Filesharer auf ein Fremdgeldkonto der Hamburger Sparkasse, das für den Mandanten Elite Film GmbH geführt wird, überwiesen werden. Eine vorgefertigte Zahlungserklärung liegt der Filesharing – Abmahnung für „The Voices“ ebenso bei. Diese soll von dem Abgemahnten an die Kanzlei Fareds (Jungfernstieg 40 / Hamburg) verschickt werden.
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