Abmahnung | Northmen – A Viking Saga | Fareds

Dem Abmahnschreiben von der Kanzlei aus Hamburg, die erst seit kurzem für deren Auftraggeber Elite Film AG arbeitet, liegt eine vorformulierte Zahlungserklärung bei. Diese soll an die Hamburger Kanzlei von dem Abgemahnten verschickt werden. Der Empfänger des Anwaltsschreibens habe den urheberrechtlich geschützt Wikingerfilm „Northmen – A Viking Saga“ (CH/D/ZA 2014) mittels µTorrent 3.4.2. aus dem Internet illegal heruntergeladen. Dabei habe er diesen Film widerrechtlich weltweit für Dritte in Netz angeboten. Dadurch sei es zu einer illegalen Vervielfältigung des Films gekommen. Aus diesem Grund fordere die Anwaltskanzlei in der vorliegenden Abmahnung einen Pauschalbetrag sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Urheberrechtsverletzung an „Northmen – A Viking Saga“ am 19.03.2015?

In einer vorliegenden Abmahnung habe der Filesharer am 19.03.2015 um 03:23:16 CET angefangen, den deutsch-schweizerischen Actionfilm „Northmen – A Viking Saga“ rechtswidrig aus dem Netz zu saugen. Dabei hätte der Urheberrechtsverletzer die Datei „Northmen – A Viking Saga 2014 HDRIP x264 AC3 TiTAN“ auf die Festplatte seines Computers hoch – bzw. herunter geladen, ohne dafür einen Euro-Cent an deren Rechteinhaberin aus der Schweiz zu zahlen. Der sogenannte Upload des Actionfilms stelle hierbei die verfolgte Urheberrechtsverletzung dar.

Wikingerfilm mit Death-Metal-Sänger von Amon Amarth

Denn die Elite Film AG – auch als Ascot Elite Entertainment Group bekannt – sei die Rechteinhaberin an dem Spielfilm mit dem schwedischen Death Metal-Sänger Johan Hegg (Amon Amarth) und dem deutschen Schauspieler Ken Duken („Inglourious Basterds“). Der Actionfilm „Northmen – A Viking Saga“ – in dem eine Gruppe Wikinger an Schottlands Küsten strandete, um sich zu einem rettenden Stützpunkt durchzuschlagen – wurde von der Elite Film Produktion AG in Zusammenarbeit mit deutschen und südafrikanischen Partnern hergestellt. Somit ist die Ascot Elite Entertainment Group – der Mutterkonzern der Elite Film AG – nicht nur die Verleiherin des Films „Northmen – A Viking Saga“ sondern auch deren Produzentin.

Abgeltungsbetrag für „Northmen – A Viking Saga“ über 980 Euro

Aus diesem Grund könne die Kanzlei Fareds – beauftragt von der Rechteinhaberin aus der Schweiz – eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 18.05.2015 (12:00 Uhr) gegenüber dem Abgemahnten einfordern. Ebenfalls soll der Abgemahnte den außergerichtlichen Abgeltungsbetrag über 980 Euro bis zum 22.05.2015 auf ein Konto der Hamburger Sparkasse überweisen. Mit der fristgerechten Erledigung der Forderungen für den Wikingerfilm „Northmen – A Viking Saga“ sei das Anwaltsschreiben bezüglich der Urheberrechtsverletzung erledigt. Ein Gerichtsverfahren bezüglich der Rechtsverletzung an dem Actionfilm „Northmen – A Viking Saga“ würde dann von der Kanzlei Fareds nicht mehr eingeleitet.

Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

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