Waldorf Frommer versendet auch im Jahr 2015 Filesharing – Abmahnungen für Peter Jacksons monumentalen Fantasyfilm „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ – deutscher Kinostart 10.12.2014. Wie erwartet stürmte auch der letzte Teil der Hobbit-Trilogie die deutschen Kinocharts. Ebenfalls stürmte die Kaufversion von „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ (Neuseeland / USA 2014) die Heimkinocharts im eigenen Wohnzimmer. Jedoch – zum Ärgernis der Rechteinhaberin für die Bundesrepublik Deutschland (Warner Bros. Entertainment GmbH) – finden sich im Internet bereits unzählige kostenlose Versionen des Fantasyfilms „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ zum illegalem Up- / bzw. Download auf vielen Torrent-Plattformen, teilweise sogar in der hochauflösenden 720p -Version.
Abmahnung von Waldorf Frommer für den Kinofilm „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“!
Wegen den vielen Möglichkeiten eines sogenannten illegalem Up- / Downloads von Peter Jacksons epischen Finale der Hobbit-Trilogie stellt sich der unbedarfte Internet-User die Frage, ob dieser mit einer geeigneten Torrent-Software den urheberrechtlich geschützten Film eigentlich aus den Internet saugen darf. Obwohl es im weltweiten Netz von kostenlosen Angeboten nur so wimmelt, die den Kinofilm „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ für lau anbieten, ist der Download – der mit einem gleichzeitigen Upload gekoppelt ist – in Deutschland nicht erlaubt. Die Folge eines sogenannten unerlaubten Downloads von „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ – Originaltitel „The Hobbit – The Battle of the Five Armies“ – ist für den oft ahnungslosen Filesharer mit der Zusendung einer Abmahnung von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verbunden. Allerdings sollten Sie bei der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der verfolgten Urheberechtsverletzung an dem Kinofilm „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ nicht in Panik geraten. Das Anwaltsschreiben von Waldorf Frommer sollte ebenfalls nicht ignoriert werden.
Brandheißes Anwaltsschreiben von Waldorf Frommer für „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ vom 08.05.2015!
In einem aktuellen Abmahnschreiben (Erstellungsdatum ist der 08.05.2015) fordert – wie üblich – die Kanzlei Waldorf Frommer im Falle einer außergerichtlichen Einigung mit dem Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung als auch die Bezahlung eines hohen Pauschalbetrags. Obwohl eine legale BD – Kopie von „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ nur etwa 20 Euro im Einzelhandel kostet, soll der Abgemahnte wegen der Urheberrechtsverletzung mittels der Tauschbörse BitTorrent den hohen Geldbetrag über 815 Euro fristgerecht (bis zum 28.05.2015) bezahlen. Die Frist zur Zusendung der bereits vorgefertigten Unterlassungserklärung für den Kinofilm „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ endet schon am 18.05.2015.
Ein Abmahnschreiben soll einen teuren Gerichtsprozess seitens der Kanzlei Waldorf Frommer vermeiden helfen!
In einem vorliegenden Schreiben droht die Kanzlei Waldorf Frommer dem Abgemahnten. Denn sollten die eng gesetzten Fristen aus der Abmahnung von Waldorf Frommer für den Film „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ missachtet werden, würden zur Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche gerichtliche Schritte gegenüber dem Filesharer eingeleitet. Somit ist die vorliegende Abmahnung von Waldorf Frommer für Peter Jacksons „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ nur ein erster juristischer Versuch eine kostspielige Gerichtsverhandlung wegen der vermuteten Urheberrechtsverletzung zu vermeiden.
600 Euro Schadensersatz werden in der Abmahnung gefordert
In der Abmahnung aus dem Hause Waldorf Frommer heißt es, dass die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH Schadensersatzansprüche über 600 Euro gegenüber dem vermuteten Urheberrechtsverletzer geltend macht. Ebenso könne diese Aufwendungsersatzansprüche – gemeint sind damit die üblichen Rechtsanwaltskosten – über 250 Euro gegenüber dem vermuteten Urheberrechtverletzer des Monumentalfilms „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ einfordern. Zu guter Letzt habe ebenfalls die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH rechtlichen Anspruch auf Unterlassung – durch die Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Abmahnung für „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“
Bei der beauftragten Firma ipoque GmbH ist es zu vermuten, dass diese regelmäßig bekannte Filesharing-Portale bzw. Tauschbörsen auf illegale Uploads (Urheberechtsverletzungen) an den Kinofilm „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ kontrolliert. Diese laut Abmahnschreiben werden beweissicher dokumentiert. Beim zuständigen Landgericht wird ein gerichtlicher Gestattungsbeschluss bei der vorliegenden Abmahnung von Waldorf Frommer erwirkt. Mit den vom Landgericht herausgegebenen Datensatz, der die Urheberrechtsverletzung an dem Fantasyfilm „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ dokumentieren soll, wurde anschließend durch die Kanzlei Frommer die vorliegende Abmahnung formuliert. Die Abmahnschreiben von Waldorf Frommer – also auch für den Kinofilm „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ – bestehen in der Regel aus vorgefertigten Textbausteinen. Auch die juristische Argumentation wegen der vermuteten Urheberrechtsverletzung an den Kinofilm „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ ist oft inhaltlich gleich. Somit beinhaltet eine Abmahnung wegen Filesharing von der Kanzlei Waldorf Frommer den Tatvorwurf der Urheberrechtsverletzung an dem hier benannten Werk. Die juristischen Ausführungen zur Täterschaftsvermutung, sowie zur sekundären Darlegungslast, sind inhaltlich fast identisch.
815 Euro sollen innerhalb einer engen Fristsetzung bezahlt werden
Um die fristgerechte Zahlung des geforderten Pauschalbetrags über 815 Euro seitens der Kanzlei Waldorf Frommer zu gewährleisten, liegt der Abmahnung ein vorgefertigter Überweisungsträger als Anlage bei. Auch der individuelle Verwendungszweck – hier für die Urheberrechtsverletzung an „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ – sowie der Name des abgemahnten Filesharers finden sich dort. Die konkrete Zahlungshöhe über 815 Euro (Schadensersatz und Aufwendungsersatz) soll der Abgemahnte auf ein bestimmtes Konto der Commerzbank München innerhalb einer engen Frist überweisen. Sollte allerdings dieser geforderte Betrag wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Monumentalfilm „Hobbit – Die Schlacht der fünf Heere“ nicht fristgerecht an Waldorf Frommer überwiesen werden, könne die Kanzlei (laut der Abmahnung) beauftragt werden Klage zu erheben. Dadurch könnten höhere Kosten für den Abgemahnten entstehen.
Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen: