Kennen Sie das Mafiadrama „The Drop – Bargeld“ mit Tom Hardy, Noomi Rapace und dem inzwischen verstorbenen James Gandolfini in seiner letzten Kinorolle?
815 Euro verlangt Waldorf Frommer in der Abmahnung für den Mafiastreifen „The Drop – Bargeld“
Der Filesharer habe (laut dem Wortlaut des Schreibens der Münchner Kanzlei) den urheberrechtlich geschützten Spielfilm „The Drop – Bargeld“ zweimal (20.3.2015 und 26.03.2015) illegal aus dem Internet herunter geladen. Durch die Benutzung der bekannten Tauschbörsen-Software BitTorrent habe die Rechtsverletzung an dem US-amerikanischen Kinofilm statt gefunden. Der dadurch entstandene Upload der Filmdatei (durch Benutzung der Software BitTorrent) sei die eigentliche Urheberrechtsverletzung an „The Drop – Bargeld“ zustande gekommen. Wegen der juristischen Verfolgung der illegalen Verbreitung und sowie der öffentlichen Zugänglichmachung des Mafiadramas, das am 04.12.2014 im Kino seine Premiere feierte, verlangen die Münchner Rechtsanwälte von dem abgemahnten Filesharer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen Pauschalbetrag über 815 Euro.
Pauschalbetrag bis zum 10.05.2015 – Unterlassungserklärung bis zum 20.05.2015
Bezüglich des illegalen Tauschbörseangebots im Internet soll der Empfänger der Filesharing – Abmahnung die beigelegte strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens zum 10.05.2015 an Waldorf Frommer senden. Dazu fordert außerdem die Münchner Kanzlei bis zum 20.05.2015 zur Zahlung des außergerichtlichen Geldbetrags auf. Ein vorgefertigter Überweisungsträger an die Commerzbank München (BIC: DRESDEFF700) liegt der Abmahnung bei. Wird die enge Fristsetzung wegen der Rechtsverletzung an dem Mafiastreifen „The Drop – Bargeld“ von dem Abgemahnten missachtet, droht Waldorf Frommer sogar mit einer gerichtlichen Durchsetzung der Forderungen. Dieses könne allerdings zu weitaus höheren Kosten für den Filesharer führen.
Was fordert Waldorf Frommer im Auftrag der “Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH“?
Denn die Auftraggeberin „Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH“ habe (laut der Abmahnung von Waldorf Frommer) die Urheberrechte im Internet an dem Mafiafilm „The Drop – Bargeld“ inne. Deshalb könne die Rechteinhaberin für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verschiedene rechtliche Ansprüche geltend machen.
Unterlassungsansprüche,
Auskunftsansprüche,
Schadensersatzansprüche
sowie Aufwendungsersatzansprüche
könne die „Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH“ aus der Banken-Metropole Frankfurt am Main gegenüber dem Filesharer in Anspruch nehmen. Wegen der vermuteten Urheberrechtsverletzung an dem Kinofilm „The Drop – Bargeld“, der von der „Deutschen Film- und Medienbewertung“ (FBW) mit dem Prädikat „wertvoll“ ausgezeichnet wurde, soll der Abgemahnte einen Schadensersatz über 600 Euro bezahlen, da der Filesharer diesen Spielfilm im Internet einer anonymen Vielzahl an Internet-Usern öffentlich zugänglich gemacht und vervielfältigt haben sollte. In der Abmahnung von Waldorf Frommer werden außerdem die sogenannten Aufwendungsersatzansprüche aufgeschlüsselt aufgelistet. Diese sollen in der aktuellen Abmahnung von Waldorf Frommer 215 Euro betragen. Eine recht hohe Geldsumme, denn das Abmahnschreiben für „The Drop – Bargeld“ wurde nur aus vorgefertigten Textbausteinen zusammen gesetzt.
Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen: