Der dritte Teil der „Taken“-Saga mit Liam Neeson erscheint Ende Mai auf DVD und Blu-ray. Mittels illegalem Filesharing war der Actionfilm jedoch schon lange vor dem Erscheinungstermin auf Tauschbörsen im Internet zu finden. Eventuell ein gefundenes Fressen für abmahnende Kanzleien wie zum Beispiel Waldorf Frommer aus München.
Taken 3 – 96 Stunden bis zur Abmahnung?
Liam Neeson spielt gerne den harten Hund, der auf eigene Faust den bösen Buben zeigt, wo der Hammer hängt. Fans der Reihe „Taken“ werden zwar nicht von Liam Neeson wegen Filesharing zur Rechenschaft gezogen werden, aber dafür von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Der illegale Download urheberrechtlich geschützter Dateien ist der Grund für eine teure Abmahnung. Bei beliebten Actionkrachern wie „Taken“ (auch bekannt unter „96 Hours“), der bereits zwei Fortsetzungen auf die Leinwand brachte, achten abmahnende Kanzleien besonders auf illegale Up- und Downloads.
Filesharing führt zur Abmahnung
„Taken 3“ wird wenn im Auftrag der „Universum Film GmbH“ abgemahnt. Das weltbekannte Filmstudio produzierte bereits den zweiten Teil der Rächertrilogie, die beinhart und actionreich viele Filmfreunde begeisterte. Kein Wunder, dass der Film schnell in diversen Tauschbörsen im Internet angeboten wurde. Mittels BitTorrent ist es möglich, den Film herunter zu laden. Was aber viele nicht wissen: Bei dem Download wird die Datei gleichzeitig auch hoch geladen und somit anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Diese Vervielfältigung ist illegal und ein Verstoß gegen das Urheberrecht, weil es in dem Fall die „Universum Film GmbH“ inne hat.
Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen: