Abmahnung | Paddington | Waldorf Frommer

600 Euro Schadensersatz fordert Waldorf Frommer in der vorliegenden Abmahnung für den Kinderfilm Paddington

Die britische Filmkomödie Paddington um den gleichnamigen peruanischen Bären „Paddington“ soll unser Mitglied rechtswidrig via Tauschbörse BitTorrrent aus dem Internet hoch- bzw. herunter geladen. Dabei soll der urheberrechtlich geschützte Kinderfilm im Netz öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Ebenfalls sollen durch den sogenannten „Upload“ der Filmdatei weltweite rechtswidrige Kopien entstanden sein. Wegen der Urheberrechtsverletzung an Paddington fordert Waldorf Frommer bis zum 01.05.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Ebenfalls soll Frau G. aus N. 815 Euro bis zum 11.05.2015 (Zahlungsfrist) bezahlen. Allein der geforderte Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung an dem Kinderfilm beträgt allein die stolze Summe über 600 Euro in sogenannter fiktiver Lizenzanalogie.

Die Produktionskosten von Paddington betrugen mehr als 55 Millionen US-Dollar

Der Kinderfilm hatte bereits am 04.12.2014 seinen Kinostart in Deutschland. Am 04.04.2015 erschien der 96 Minuten lange Kinofilm im deutschen Heimkino als legale DVD-, Blu-ray Disc- oder als legale Internet-Kopie. Paddington entstand mittels CGI-Graphik und Animatronics und ist eine gekonnte Mischung aus Realfilm und Computeranimation. Mit den hohen Kosten von fast 55 Millionen US-Dollar ist der Familienfilm die teuerste Produktion der französischen Firma Studiocanal (Canal+). Der Kinderfilm geht auf die Kinderbuch-Figur, einem braunen Bären mit einem dreiviertellangen einreihigen Mantel aus schwerem Wollstoff, mit einer Kapuze und Knebelverschlüssen, sowie mit einem roten Hut zurück, die nach dem gleichnamigen Londoner Bahnhof benannt wurde. Die erfolgreiche Buchreihe um den Bären „Paddington“ von dem Autor Michael Bond wurde inzwischen in  über 40 Sprachen übersetzt und über 35 Millionen Mal als Kinderbuch verkauft.

Urheberrechtsverletzung an Paddington laut Abmahnung von Waldorf Frommer bereits am 05.04.2015

Laut der vorliegenden Abmahnung von Waldorf Frommer aus München habe unser Mitglied, Frau G. aus N., Paddington bereits am 05.04.2015 zwischen 18:49:41 und 20:37:37 Uhr komplett aus dem Internet via P2P-Netwerk aus dem WWW geladen. Dabei wurde diese durch eine von der Rechteinhaberin Studiocanal GmbH beauftragte Antipiracy-Firma  erwischt. Denn die ipoque GmbH habe unter anderem die IP-Adresse sowie den exakten Hashwert (digitaler Fingerabdruck) bezüglich der Urheberrechtsverletzung an Paddington beweissicher dokumentiert. Dieser Datensatz, der ebenfalls als Anlage beiliegt, diente später zur Anfertigung der vorliegenden Abmahnung durch Waldorf Frommer aus der bayerischen Landeshauptstadt.

Was fordert Waldorf Frommer in der Abmahnung für Paddington von unserem Mitglied Frau G. aus N.?

Denn unser Mitglied Frau G. aus N. habe (wie schon oben erwähnt) nach § 19a UhrG (illegale öffentliche Zugänglichmachung) sowie nach § 16 UrhG (die damit verbundene Vervielfältigung) verstoßen. Deshalb habe die Rechteinhaberin aus Berlin (die Studiocanal GmbH) rechtliche Ansprüche (zum Beispiel auf Unterlassung und auf Schadensersatz) gegenüber unserem Mitglied inne. So fordert Waldorf Frommer in der Abmahnung die stolze  Summe über 215 Euro für den Aufwendungsersatz. Wird das Abmahnschreiben von Waldorf Frommer für Paddington jedoch ignoriert, könnte dies für unser Mitglied recht teuer werden. Dann wird der hohe Geldbetrag über 1.600 Euro für den sogenannten „Gegenstandswert für den Aufwendungsanspruch“ von der abgemahnten Filesharerin eingefordert.

Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

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