Godzilla, der US-amerikanische Actionfilm aus dem Jahr 2014, wird aktuell von den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer abgemahnt.
Zweite Godzilla-Verfilmung nach Roland Emmerichs Blockbuster von 1998 wird für 815 Euro abgemahnt
In dem Schreiben von Waldorf Frommer wird die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung eines Pauschalbetrags über 815 Euro verlangt. Die zweite US-amerikanische Godzilla-Verfilmung nach Roland Emmerichs Blockbuster aus dem Jahr 1998 soll per Up-/ Download via Tauschbörsen im Internet herunter geladen und öffentlich zur Verfügung gestellt worden sein. Dabei ist der „Upload“ des Spielfilms im Internet via Torrent-Software der eigentliche Grund für die Formulierung einer Abmahnung durch Waldorf Frommer.
Was ist eine Filesharing-Abmahnung?
Das Abmahnschreiben für den Spielfilm Godzilla ist in der Regel die Vorstufe zu einem einstweiligen Verfügungs- und Urteilsverfahren. Das Schreiben von Waldorf Frommer ist ebenfalls die außergerichtliche Option den Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen via Filesharing ohne große Komplikationen beizulegen. Eine Abmahnung wird auch bei anderen Rechtsverstößen angewendet. So wird zum Beispiel die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Medieninhalten, wie zum Beispiel Bilder oder Fotos, auch von einem auf das Internetrecht spezialisierten Anwalt abgemahnt. Es ist außerdem die kostengünstige Alternative ohne teure Gerichtskosten. Wird das Abmahnschreiben allerdings von dem Abgemahnten ignoriert, kann ein Gerichtsprozess durch Waldorf Frommer angestrebt werden. Dieses gilt auch bei der Vernachlässigung der kurzen Abmahnfristen.
Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen: