Abmahnung | The Mentalist | Byzantinum | Waldorf Frommer

Die elfte Episode der siebten Season, „Byzantinum“, der US-Serie „The Mentalist“ wird im April 2015 von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. 

„The Mentalist“-Episode „Byzantinum“ kostet bei Waldorf Frommer 519,50 Euro

In der aktuellen Abmahnung für die „The Mentalist“-Episode „Byzantinum“ werden (wie üblich) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines Pauschalbetrags über 519,50 Euro gefordert. Wurde zum Beispiel die „The Mentalist“-Folge „Byzantinum“ nicht legal bei Sat 1 im Free-TV angeschaut, sondern mittels Tauschbörsen-Software BitTorrent aus dem Internet hoch- bzw. herunter geladen, kann dies jedoch ziemlich teuer werden. Denn der geforderte Betrag über 519,50 Euro ist nur ein außergerichtlicher Vergleichsbetrag, sofern die eng festgesetzten Fristen in der Waldorf Frommer – Abmahnung eingehalten werden. Wird das vorliegende Abmahnschreiben jedoch von der Filesharerin ignoriert kann die Kanzlei Waldorf Frommer aus München dann allerdings eine teure und kostspielige Klage vor Gericht anstreben.

„The Mentalist“-Episode „Byzantinum“ legal beim Free-TV-Sender Sat 1

Die US-amerikanische Krimiserie „The Mentalist“ wurde von 2008 bis 2015 von Primrose Hill Productions und Warner Bros. Television für den US-Sender CBS produziert. Die Krimiserie handelt von Patrick Jane, der verschiedene Polizeibehörden als Berater unterstützt um verschiedenste Mordfälle zu lösen. Bereits am 23.11.2008 startete die Serie im US-Fernsehen. Ab dem 01.09.2019 wurde „The Mentalist“ im österreichischen Fernsehen ausgestrahlt. In der Bundesrepublik Deutschland wird die US-Serie auf Sat 1 im Free-TV gezeigt. Die erste Episode der US-amerikanischen Fernsehserie erreichte sofort circa 2,32 Millionen Zuschauer in Deutschland. Inzwischen werden die einzelnen Episoden nicht mehr unbedingt im Free-TV angeschaut, sondern schwirren inzwischen als illegale Filesharing-Dateien im Internet oder auf der Streaming-Plattform Popcorn Time. Wird zum Beispiel die Episode „Byzantinum“ (11. Episode der siebten Season) im Internet mittels Filesharing hoch geladen, findet in der Regel eine öffentliche Zugänglichmachung und eine unrechtsmäßige Vervielfältigung der urheberrechtlich geschützten TV-Episode statt.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Benutzung der Streaming-Plattform Popcorn Time

Etliche Urheberrechtsverletzungen für die „The Mentalist“-Folge „Byzantinum“ sind durch die Nutzung der Online-Plattform Popcorn Time entstanden. Durch das sogenannte Streaming der TV-Folge auf der Plattform Popcorn Time, das auch auf allen gängigen Betriebssystemen läuft und besonders bei Jugendlichen sehr beliebt ist, wird der urheberrechtlich geschützte Inhalt aus technischer Sicht wie bei einem Torrent-Netwerk vervielfältigt und im Internet weltweit geteilt. Durch den dabei entstandenen Upload der Filmdatei findet dadurch die eigentliche Rechtsverletzung statt. Das Streaming der „The Mentalist“-Folge „Byzantinum“ auf der Plattform Popcorn Time stellt eine Urheberrechtsverletzung im Internet mittels Filesharing dar. Dieser technische Vorgang ist nicht mit dem Streaming bei You-Tube zu vergleichen. Die unliebsame Konsequenz ist in dem Fall ein Abmahnschreiben von der Kanzlei Waldorf Frommer für eine Folge der US-TV-Serie.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

 

Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

 

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