Haben Sie auch eine Waldorf Frommer – Abmahnung für „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ in Ihrer Post gefunden? Denn zurzeit verschickt die Münchner Anwaltskanzlei Filesharing – Abmahnungen für den US-amerikanischen Science-Fiction-Blockbuster, der bereits am 20. November 2015 in den deutschen Kinos startete.
Waldorf Frommer – Abmahnung für „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“
In dem Schreiben von Waldorf Frommer wird dem Abgemahnten eine Urheberrechtsverletzung wegen der Benutzung eines P2P-Netzwerkes an dem Kinofilm „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ vorgeworfen. Zurzeit betreut Verbraucherdienst e.V. aus dem Ruhrgebiet solch eine Abmahnung, die von Waldorf Frommer verfasst wurde, im Mitgliederauftrag. Laut des Abmahnschreibens habe der Filesharer den Spielfilm „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ illegal aus dem Internet hoch – bzw. gleichzeitig herunter geladen. Dabei soll es ebenfalls zu einer rechtswidrigen Vervielfältigung des Kinofilms „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ gekommen sein.
Weltweites Einspielergebnis für „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ über 729 Millionen US-Dollar
Der Blockbuster „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ (siehe offiziellen Trailer), der im April 2015 von Waldorf Frommer abgemahnt wird, basiert auf dem Bestseller-Roman „Die Tribute von Panem – Flammender Zorn“ der US-amerikanischen Kinder- und Jugendautorin Suzanne Collins. Die „Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ ist eine verfilmte Fortsetzung der Kino-Erfolgstitel „Die Tribute von Panem – The Hunger Games“ und „Die Tribute von Panem – Catching Fire“. Bei dem Kinofilm „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ handelt es sich um eine sehr erfolgreiche Produktion. Insgesamt soll sich das weltweite Einspielergebnis bei diesem Film auf mehr als 729 Millionen US-Dollar belaufen. Wegen des großen Erfolges soll am 21. November 2015 bereits die Fortsetzung unter dem Titel „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2“ erscheinen, der zusätzlich in stereoskopischer Fassung in 3D und IMAX 3D in die Kinos kommen soll.
Finanzieller Erfolg rechtfertigt nicht das illegale Filesharing via Tauschbörse!
Trotz des überwältigenden finanziellen Erfolgs von „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ heißt es jedoch nicht, dass der Blockbuster nun über Tauschbörsen-Portale für Filesharer via BitTorrent kostenlos im Internet erhalten ist. Die deutsche Rechteinhaberin Studiocanal GmbH fordert weiterhin bei einer vermuteten Rechtsverletzung die entgangenen Kosten an dem Film „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ und lässt Abmahnschreiben von der renommierten Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer in Auftrag geben.
600 Euro Schadensersatz für „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“
Laut einer vorliegenden Abmahnung von Waldorf Frommer für „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ sollte unser Mitglied Herr B. aus K. bis zum 23.04.2015 die vorfertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Kanzlei Waldorf Frommer zurückschicken. Ebenso sollte das Mitglied bis zur Zahlungsfrist am 03.05.2015 einen außergerichtlichen Pauschalbetrag über 815 Euro auf ein Konto vom Waldorf Frommer überweisen. Die konkrete Zahlungshöhe wegen der Rechtsverletzung an dem Blockbuster „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ ist nur eine außergerichtliche Forderung mit dem Abgemahnten. Allein der von der Studiocanal GmbH und von Waldorf Frommer geforderte Schadensersatz beträgt über 600 Euro in der sogenannten fiktiven Lizenzanalogie.
Welche Rechte besitzt die Studiocanal GmbH?
Denn die Studiocanal GmbH aus Berlin, die Verleihfirma für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland habe das Recht Unterlassungs-, Auskunfts,- Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegenüber unserem Mitglied Herrn B. aus K. geltend zu machen. Deshalb habe die „Rechteinhaberin“ Studiocanal GmbH im Rahmen von Ermittlungen wegen der Verletzung an dem Film „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“, die via Tauschbörse erfolgt sei, eine Antipiracy-Firma zur Verfolgung und Ermittlung eingeschaltet. Der dabei ermittelte und dokumentierte Hash-Wert (eine Art digitaler Fingerabdruck) sowie die exakte IP-Adresse unseres Mitglieds Herrn B. aus K. führten in Anschluss zur Formulierung der vorliegenden Abmahnung durch Waldorf Frommer.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen: