Die Osterferien sind gerade im Ausklang oder gar vorbei und schon findet sich zuhauf unerwünschte Urlaubspost. Zahlreiche Abmahnungen der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wurden versandt. Gefordert werden wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing die scheinbar üblichen 815 Euro.
Waldorf Frommer mahnt zu Ostern ab
Man könnte den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer vorwerfen, dass Sie einigen Verbrauchern die Osterferien verderben wollten. Zahlreiche Abmahnungen wurden aus München verschickt, die allesamt Forderungen aus Urheberrechtsverletzungen beinhalten. Die abgemahnten Downloads fanden via Filesharing in Internet Tauschbörsen statt. Mit Hilfe der P2P Technologie ist es möglich, größere Dateien wie zum Beispiel Filme, herunter zu laden. Leider findet dies oft illegal statt, da die Rechte meist bei Filmstudios wie Twentieth Century Fox und weiteren liegen. Außerdem ist häufig unklar, dass die entsprechenden Dateien nicht nur herunter sondern auch hoch geladen werden. Dieses Teilen und illegale Bereitstellen von urheberrechtlich geschütztem Material im Internet führt zu Abmahnungen von der Kanzlei Waldorf Frommer.
Folgende Filme wurden aktuell von Waldorf Frommer abgemahnt:
Des Weiteren wurde diese TV-Folge abgemahnt
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen: