Immer „cool“ bleiben bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer für Vampire Academy!
Herr V. aus C., inzwischen ein Mitglied im bundesweit aktiven Vereins für Verbraucherschutz aus Nordrhein-Westfalen, schickte uns die vorliegende Abmahnung von Waldorf Frommer über unseren E-Mail-Briefkasten. Laut dem gesendeten Schreiben (Erstellungsdatum 31.03.2014) sollte er bis zum 10.04.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Münchner Kanzlei schicken. Ebenso existierte in dem Schreiben eine vorgegebene Zahlungsfrist bis zum 20.04.2015. Herr V. aus C. sollte einen außergerichtlichen Pauschalbetrag über 815 Euro auf ein Konto der Commerzbank München (BIC: DRESDEFF700) überweisen. Ebenfalls sollte der herunter geladene Film von unserem Mitglied gelöscht werden. Legal erworben (zum Beispiel auf der Verkaufs-Plattform „Amazon“) kostet dieser Film als eine DVD-Kopie nur circa acht Euro.
Urheberrechtsverletzung durch den Gebrauch der Tauschbörsen-Software BitTorrent
Unser Mitglied Herr V. aus C. habe den US-amerikanischen Fantasyfilm Vampire Academy, der die Verfilmung des bekannten Romans „Blutsschwestern“ von der erfolgreichen Autorin Richelle Mead ist, rechtswidrig via Tauschbörse aus dem Internet geladen. Dabei soll es durch die Benutzung der Filesharing-Software BitTorrent zu einer sogenannten „öffentlichen Zugänglichmachung“ sowie zu einer „unerlaubten Vervielfältigung“ gekommen sein. Dieses wird durch das Schreiben von Waldorf Frommer verfolgt.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen: