Abmahnung | Don Jon | Fareds

Abmahnungen von Fareds für die Romantik-Komödie Don Jon erreichen auch noch im April 2015 den Verbraucherdienst e.V. Obwohl die moderne Adaption des Don Juan-Stoffes (Archetypus des Frauenhelden) des spanischen Dichters und Ordenspriesters Tirso de Milona aus dem Jahr 1630 schon etwas älter und schon längst im Einzelhandel erhältlich ist existieren im Internet immer noch illegale Filmdateien des rechtlich geschützten Blockbusters mit den Stars Joseph Gordon-Levitt, Scarlett Johansson und Julianne Moore in den Hauptrollen.

1.200 Euro fordert Fareds für Don Jon in der Abmahnung von Herrn K. aus B.

Der sogenannte Upload der Filmdatei der romantischen Komödie sei laut der vorliegenden Abmahnung die eigentliche Urheberrechtsverletzung. Neben der Löschung der via Tauschbörse herunter geladenen Datei soll unser Mitglied Herr K. aus B. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die beigelegte Zahlungserklärung an die Kanzlei schicken. Ebenfalls soll der Abgemahnte den hohen Pauschalbetrag über 1.200 Euro begleichen, sofern eine außergerichtliche Einigung mit dieser zustande kommen sollte. Werden die Fristen, die in dem Anwaltsschreiben gefordert werden nicht eingehalten, wird sogar mit einer gerichtlichen Geltendmachung wegen der Urheberrechtsverletzung gedroht. Dann könnte es allerdings für den Abgemahnten recht teuer werden. Das muss aber wegen einem Abmahnschreiben nicht sein!

Abmahnung ist eine Vorstufe zum einstweiligen Verfügungs- und Urteilsverfahren

Wussten Sie schon, dass eine Abmahnung für Don Jon von Fareds für die moderne Adaption des Don Juan- bzw. Don Giovanni-Stoffes, Don Jon, die Vorstufe zum einstweiligen Verfügungs- und Urteilsverfahren ist? Die Kanzlei Fareds bevorzugt die Versendung von Abmahnschreiben für den Unterlassungsanspruch, da diese bedeutend preiswerter sind und keiner sofortigen Einschaltung eines Gerichts bedürfen.

Produktionskosten von über sechs Millionen Euro

Herr Nicolas Chartier, der Geschäftsführer der Don Jon Nevada, LLC aus Los Angeles (die Rechteinhaberin von Don Jon) habe die vorliegende Abmahnung in Auftrag gegeben. Die Don Jon Nevada, LLC sei die Produzentin des internationalen Spielfilms. Laut dem Schreiben von Fareds hätten die herausragenden Schauspielleistungen von Scarlett Johansson und Joseph Gordon-Levitt wesentlich zum Erfolg der Komödie beigetragen. Allein die Produktionskosten der Komödie hätten laut dem Schreiben von Fareds sechs Millionen Euro betragen.

Rechtsverletzung an den Blockbuster Don Jon blieb nicht unentdeckt

Als unser Mitglied Herr K. aus B. die Abmahnung von Fareds (Erstellungsdatum 27.03.2015) für die Komödie Don Jon erhielt benutzte er die „Google-Suche“ und fand eine ausführliche Berichterstattung vom Verbraucherdienst e.V. über die Themen Abmahnung, Tauschbörse bzw. Filesharing. Daraufhin kontaktierte er den Verein für Konsumentenschutz aus Essen. Denn unser Mitglied habe wegen der Rechtsverletzung via Tauschbörse an dem Blockbuster Don Jon, der modernen Adaption des Theaterstücks des spanischen Mönchs Tirso de Molina, die Software µTorrent Mac 1.6.5. benutzt. Dabei sei es zu einer rechtswidrigen Vervielfältigung sowie zu einer öffentlichen Zugänglichmachung gekommen. Aus diesem Grund habe die Rechteinhaberin Don Jon Nevada, LLC aus Los Angeles (662 N. Crescent

Heights Blvd.) eine Antipiracy-Firma beauftragt um die Rechtsverletzung an der Romantik-Komödie zu ermitteln und beweissicher zu dokumentieren.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen zu Urheberrecht, Filesharing und Abmahnungen:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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