Für den düsteren Thriller „Ruhet in Frieden – A Walk Among the Tombstones“ versendet die Kanzlei Waldorf Frommer im März 2015 Abmahnungen. Für eine Urheberrechtsverletzung wegen unerlaubtem Filesharing an der gleichnamigen US-amerikanischen Literaturverfilmung von Lawrence Block „Ruhet in Frieden – A Walk Among the Tombstones“ mit Weltstar Liam Neeson verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer den hohen Geldbetrag über 815 Euro. Dazu wird noch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von dem unserem Mitglied Herrn B. aus K. gefordert. Im Einzelhandel kostet zum Beispiel eine legale Blu-ray-Kopie von dem düsteren Cop-Thriller „Ruhet in Frieden – A Walk Among the Tombstones“ nur circa 15 Euro.
Urheberrechtsverletzung an dem Cop-Thriller zwischen 15:44:15 und 15:48:37 Uhr
Die Universum Film Verleih GmbH, die deutsche Filmverleiherin des Kriminal-Thrillers „Ruhet in Frieden – A Walk Among the Tombstones“, gab die vorliegende Abmahnung von Herrn B. (Erstellungsdatum 09.02.2015) in Auftrag. Der Film „Ruhet in Frieden – A Walk Among the Tombstones” soll am 03.01.2015 von unseren Mitglied rechtswidrig herunter geladen und vervielfältigt worden sein. Durch den dadurch erfolgten Upload der Filmdatei mit dem Titel „Ruhet in Frieden – A Walk Among the Tombstones“ soll die Rechtsverletzung im Internet erfolgt sein. Eine von der Universum Film Verleih GmbH beauftragte Spezialfirma ermittelte im Internet den Hash-Wert unseres Mitglieds, dessen IP-Adresse sowie die sekundengenaue Uhrzeit der Urheberrechtsverletzung. So soll das sogenannte Filesharing des stylish ausgestatteten Spielfilms zwischen 15:44:15 und 15:48:37 Uhr erfolgt sein. Die ermittelten Daten waren anschließend die Grundlage für die Anfertigung der vorliegenden Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer für den Spielfilm „Ruhet in Frieden – A Walk Among the Tombstones“.
Was tun bei einer Abmahnung?
Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing an dem Film „Ruhet in Frieden – A Walk Among The Tombstones“ erhalten? Wurde Ihnen vorgeworfen, dass Sie den Film im Internet verbreitet haben? Was können Sie in so einem Fall tun?
- prüfen Sie den Vorwurf der begangenen Urheberrechtsverletzung
- zahlen Sie nicht ohne Überprüfung des Vorwurfs die geforderte Summe
- unterzeichnen Sie nicht ohne Prüfung die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V. haben umfangreiche Erfahrungen mit Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sowie Waldorf Frommer und konnten erfolgreich gerichtlich sowie außergerichtlich die Abmahnungen zahlreicher Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer abwehren.
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