Abmahnung | John Wick | Waldorf Frommer

John Wick läuft noch im Kino (Stand 30.03.2015). Waldorf Frommer aus München verschickt jetzt schon Abmahnungen im Auftrag der Studiocanal GmbH. Obwohl der US-amerikanische Actionthriller John Wick mit Keanu Reeves in der Hauptrolle erst seit dem 29. Januar 2015 auf der großen Leinwand zu bewundern ist finden sich jetzt bereits viele angeblich „kostenlose“ Angebote zum Download des spannenden Rache-Thrillers im Internet. Die unangenehme Folge einer Urheberrechtsverletzung des sehenswerten Thrillers John Wick (siehe offizielles YouTube-Video von der Studiocanal GmbH) ist jedoch ein Abmahnschreiben von Waldorf Frommer aus München.

Studiocanal GmbH habe die Urheberrechte an dem Thriller John Wick

Der aktuelle Kinofilm mit Keanu Reeves soll via Tauschbörse im Internet von unserem Mitglied Herrn B. aus D. herunter geladen worden sein. Dabei habe eine unerlaubte Vervielfältigung des spannenden Spielfilms durch die Tauschbörsen-Software BitTorrent stattgefunden. Der sogenannte Upload des Spielfilms via Internet stellt hierbei die verfolgte Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei Waldorf Frommer dar. Aus diesem Grund könne die Studiocanal GmbH (die Rechteinhaberin), die die abmahnende Kanzlei Waldorf Frommer beauftragte, um rechtliche Ansprüche gegenüber unserem Mitglied Herrn B. geltend machen. Diese Ansprüche gegenüber Waldorf Frommer bestehen unter anderem aus der Schadensersatzforderung, den Rechtsanwaltskosten sowie der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Denn laut der vorliegenden Abmahnung von Waldorf Frommer habe die Studiocanal GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem US-amerikanischen Actionfilm.

Worüber erzählt John Wick?

Mit John Wick, dem stereotypischen Antihelden des Kinos, sollte sich niemand anlegen! Als jedoch sein geliebter Hund bei einem nächtlichen Einbruch getötet wird, rächt sich der frühere Auftragskiller John Wick mit einem blutigen Feldzug. Dabei lässt John Wick auch seinen damaligen Auftraggeber Viggo Tarasof, einem Mafiapaten, nicht aus. Doch der russische Mafiosi hat schon längst seinen Freund Marcus (gespielt von Willem Dafoe) auf Ihn angesetzt.

John Wick soll erst am 04.06.2015 im Heimkino in Deutschland erscheinen

Am 04.06.2015 soll der spannungsgeladene Thriller John Wick im deutschen Heimkino als DVD, Blu-ray oder legalem Download erscheinen. Bis dahin bleiben dem interessierten Kino-Fan nur zwei Alternativen an Thriller zu gelangen. Ein Kinobesuch, bei dem der spannende Actionfilm auf der großen Leinwand mit einen bombastischen Ton zu bewundern ist oder durch den illegalen Weg des sogenannten Filesharing via Tauschbörsen-Software (zum Beispiel BitTorrent oder über das Streaming-Portal Popcorn Time) sind die beiden Alternativen. Von der rechtswidrigen Alternative an den Thriller zu gelangen rät Verbraucherdienst e.V. allerdings ab. Denn ein Schreiben von Waldorf Frommer als Folge eines unerlaubten Downloads des urheberrechtlich geschützten Film lohnt sich auf keinen Fall, erst recht wenn es später zu einer aufwendigen und teuren Klage vor Gericht kommen sollte!
 

Abmahnung von Waldorf Frommer – was nun?</h2<
Haben Sie eine Abmahnung für das Filmwerk John Wick erhalten? Seit der neuen Gesetzgebung vom 09.10.2016 (unseriöse Geschäftspraktiken) gibt es weitreichende Möglichkeiten zur Verteidigung einer Urheberrechtsverletzung im Internet.

Kostenlose Erstberatung

Urheberrecht bieten wir eine kostenlose Erstberatung an. Verbraucherdienst e.V. kooperiert mit Rechtsanwälten, die auf Urheberrecht spezialisiert sind. Mehr dazu in den Urteilen auf unserer Homepage.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der unerlaubten Verbreitung des Filmtitels „John Wick“ erhalten? Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter:
0201-176 790

oder via E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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