Tanzfilm „Step Up All In“ vertreibt die Constantin Film Verleih GmbH
„Step Up All In“, die fünfte Fortsetzung des fünften Teils des erfolgreichen Tanz-Franchises aus den USA, wird in Deutschland von der Constantin Film GmbH vertrieben. Dieses Mal findet der Tanzwettbewerb in Las Vegas statt (siehe Trailer).
Die Kanzlei Waldorf Frommer forderte von unserem Mitglied Herrn S. aus P. wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Tanzfilm wie üblich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 19.02.2015. Ebenso sollte Herr S. den üblichen Pauschalbetrag über 815 Euro bis zum 01.03.2015 auf ein Konto der Commerzbank München überweisen.
Tanzfilm via Tauschbörsen-Software aus dem Internet herunter geladen
Laut dem vorliegenden Schreiben habe Herr S. den urheberrechtlich geschützten Film, der ein Genremix aus Musikfilm, Liebesfilm und Drama ist, am 07.01.2015 um 22:23:22 Uhr rechtswidrig aus dem Internet herunter geladen. Da unser Mitglied die Tauschbörsen-Software BitTorrent an den oben genannten Tag genutzt haben soll sei es laut der Kanzlei Waldorf Frommer zu einer rechtswidrigen Vervielfältigung durch den gleichzeitig statt gefundenen Upload der Filmdatei gekommen. Dabei sei der Film „Step Up All In“ ebenfalls einer unbestimmten Anzahl von anonymen Internet-Nutzern im Internet kostenlos angeboten worden.
ipoque GmbH ermittelte die vermutete Rechtsverletzung von Herrn S. aus P.
Die vermutete Urheberechtsverletzung an dem Tanzfilm „Step Up All In“ ermittelte die ipoque GmbH, die von der Constantin Film Verleih GmbH beauftragt wurde. Denn im Internet wird jeder Klick von einem Internet-User gespeichert, sodass nichts anonym bleibt. Auch die Rechtsverletzung an dem herunter geladenen Film „Step Up All In“ unseres Mitglieds blieb deshalb nicht unentdeckt. Die von der Rechteinhaberin beauftragte Antipiracy-Firma ermittelte deshalb den sekundengenauen Zeitpunkt der vermuteten Urheberrechtsverletzung, die exakte IP-Adresse des Anschlussinhabers sowie den akkurat ermittelten Hash-Wert, der ein sogenannter individueller digitaler Fingerabdruck des Abgemahnten ist. Denn laut der vorliegenden Abmahnung von Waldorf Frommer sei die Constantin Film Verleih GmbH die Rechteinhaberin des Tanzfilms „Step Up All In“ für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb könne diese juristische Ansprüche auf Schadensersatz, auf Aufwendungsersatz sowie auf Unterlassung gegenüber unserem Mitglied geltend machen.
Klage von Waldorf Frommer wegen dem Tanzfilm „Step Up All In“?
Sollte unser Mitglied nicht die engen Fristen der Filesharing-Abmahnung erfüllen droht die Kanzlei Waldorf Frommer mit einer gerichtlichen Beilegung der Angelegenheit. Dann werden allerdings der Gegenstandswert für den Aufwendungsersatzanspruch von über 1.600 Euro sowie die Kosten der Kanzlei Waldorf Frommer von über 215 Euro vor Gericht eingefordert. Eine Klage vor Gericht durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Tanzfilms „Step Up All In“ empfiehlt Verbraucherdienst e.V. allerdings nicht. Somit würde ein hoher Geldbetrag über 1.815 Euro bei einer Klage durch die Kanzlei Waldorf Frommer fällig. Der in der Abmahnung geforderte Schadensersatz über 600 Euro sowie der Aufwendungsersatz über 215 Euro wären bei einer Klage vor Gericht nichtig.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht: