Die Maritim Pictures GmbH hat ihre Firmenadresse in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel. Diese Filmfirma aus der Kehdenstr. 2-10 wurde erst am 11.04.2013 gegründet. Die Filmfirma beauftragt bei der Anfertigung von Abmahnungen die Kanzlei Fareds aus Hamburg.
Abmahnungen von der Kanzlei Fareds für die Maritim Pictures GmbH
Neben dem Ankauf von Filmlizenzen und dem Vertrieb von DVDs und Blu ray-Discs im Einzelhandel bietet das Kieler Unternehmen alle wichtigen Dienstleistungen in der Spielfilmproduktion an. Im Frühjahr 2015 versenden zum Beispiel die Rechtsanwälte von der Kanzlei Fareds aus Hamburg Filesharing-Abmahnungen für den Film Open Windows des spanischen Regisseurs Nacho Vigalondo. Dieser Spielfilm soll von dem angeschriebenen Filesharer aus dem Internet herunter geladen worden sein. Dabei soll es laut dem Abmahnschreiben zu einer unerlaubten Vervielfältigung eines Films von der Maritim Pictures GmbH (siehe Screenshot der Website) gekommen sein.

Maritim Pictures GmbH arbeitet mit zahlreichen Medienpartnern zusammen
Das Kieler Filmunternehmen arbeitet mit den beiden Agenturen FirstView PR (Köln) und eastside communcations (München) zusammen. Mit dem Medienhersteller Euro Tape Media Services GmbH, einem Unternehmen der Bavaria-Film Gruppe, besteht eine enge Partnerschaft in der Produktion von DVDs und Blu ray-Discs. Die legalen Filme von der Kieler Rechteinhaberin werden von ALIVE! (Köln) und von der ASCOT ELITE Home Entertainment GmbH (Stuttgart) in den Handel gebracht.
Upload eines Films von der Maritim Pictures GmbH ist nicht erlaubt!
Der rechtliche Hintergrund für eine Abmahnung von der Kanzlei Fareds aus Hamburg (zum Beispiel für den urheberrechtlich geschützten Film Open Windows) ist immer der Vorwurf, dass eine Filmdatei rechtswidrig mit einer Tauschbörsen-Software (zum Beispiel BitTorrent) im Internet herunter geladen wurde. Dabei soll der rechtlich geschützte Film weltweit einer großen Anzahl von anonymen Internet-Usern kostenlos zur Verfügung gestellt worden sein. Der sogenannte „Upload via Tauschbörse ist die eigentliche Urheberrechtsverletzung, die in der Regel mit einer Abmahnung verfolgt wird. Der Download eines Titels von der Maritim Pictures GmbH ist jedoch nicht verboten. Nur wenn ein gleichzeitiger Upload statt fand, kommt in der Regel ein Abmahnschreiben (zum Beispiel von der Kanzlei Fareds)
Wie wird eine Urheberrechtsverletzung im Internet ermittelt?
Eine Abmahnung von der Kanzlei Fareds ist in der Regel die Vorstufe zu einem einstweiligen Urteilsverfahren. Außerdem ist es die außergerichtliche Alternative den Unterlassungsanspruch bei einem Urheberrechtsverstoß ohne Gerichtsprozess beizulegen. Zur Ermittlung einer Urheberrechtsverletzung eines urheberrechtlich geschützten Spielfilms von der Maritim Pictures GmbH wird in der Regel eine sogenannte Antipiracy-Software eingesetzt. Das von der Rechteinhaberin beauftragte Unternehmen ermittelt den sekundengenauen Zeitpunkt der Rechtsverletzung sowie die exakte IP-Adresse des Anschlussinhabers, der die Filmdatei zum Upload im Internet angeboten hatte. Durch diese Ermittlungsdaten wurde der Provider des Anschlussinhabers durch einen richterlichen Beschluss verpflichtet die ermittelten Daten für die Formulierung einer Abmahnung durch die Kanzlei Fareds herauszugeben.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht: