Abmahnung | The Expendables 3 | Sasse & Partner

800 Euro verlangt Sasse & Partner für The Expendables 3

Unser Mitglied Herr A. aus K. habe laut dem Schreiben von der Hamburger Kanzlei (vom 02.03.2015) den Actionstreifen The Expendables 3 mit den alternden Actionstars Sylvester Stallone und Arnold Schwarzenegger rechtswidrig aus dem Internet herunter geladen. Dabei sei es laut den Rechtsanwälten von Sasse & Partner zu einer unerlaubten Vervielfältigung gekommen. Bis zum 16.03.2015 soll unser Mitglied Herr A. einen Vergleichsbetrag über 800 Euro sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Auch eine Abmahnung für The Expendables 3 in Ihrer Post gefunden?

Lag in Ihrer Post auch ein Abmahnschreiben von Sasse & Partner? Sollen Sie ebenso 800 Euro wegen der angeblichen Rechtsverletzung des Actionfilms The Expendables 3 überweisen? Sollen auch Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an Sasse & Partner abgegeben?

Splendid Film GmbH erwarb am 06.03.2015 die Rechte für Deutschland

Laut dem Abmahnschreiben von Sasse & Partner habe die Splendid Film GmbH (Köln) am 06.03.2013 die Nutzungs- und Auswertungsrechte für den Actionfilm The Expendables 3 von der Filmfirma Nu Image, Inc. (Los Angeles) erworben. Die von der Splendid Film GmbH erworbenen Rechte würden für das „Geschäftsgebiet Deutschland“ gelten. Die Nu Image, Inc soll laut der vorliegenden Abmahnung die oben erwähnten Rechte an den Film The Expendables 3 von der Produktionsfirma EX3 Productions, Inc. erworben haben.

Guardeley Ltd. ermittelte die Urheberrechtsverletzung an The Expendables 3

Die deutsche Rechteinhaberin Splendid Film GmbH habe somit alle Rechte bezüglich des Actionfilms inne. Aus diesem Grund habe die Rechteinhaberin aus Köln die Guardeley Ltd. beauftragt, die die Urheberrechtsverletzung von Herrn A. an dem Film The Expendables 3 ermittelte und anschließend beweissicher dokumentierte. Diese ermittelten Daten dienten anschließend zur Anfertigung des Abmahnschreibens durch Sasse & Partner. Die ermittelten Daten (unter anderen der Hash-Wert und die IP-Adresse) seien laut dem Abmahnschreiben der eigentliche Beweis für die angeblich begangene Urheberrechtsverletzung an dem Spielfilm.

Eigentliche Gesamtforderung beträgt 1.470,18 Euro für The Expendables 3

Bei der Forderung über 800 Euro für das wüste Ballerkino The Expendables 3 handelt es sich lediglich um ein Vergleichsangebot um einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Da die Kanzlei Sasse & Partner mit der vorliegenden Abmahnung eine außergerichtliche Einigung mit dem Abgemahnten sucht, ist die Gesamtforderung wegen der Urheberrechtsverletzung in Wirklichkeit viel höher. Die Gesamtforderungen würden sich laut dem Abmahnschreiben auf 1.470,18 Euro belaufen. Allein der geforderte Aufwendungsersatz (die Rechtsanwaltskosten) beträgt 970,18 Euro. Stolze 500 Euro werden alleine schon für den Schadensersatz an dem Actionstreifen The Expendables 3 verlangt.

14,99 Euro kostet The Expendables 3 bei Amazon!

Das ist ein sehr hoher Geldbetrag für The Expendables 3, den US-amerikanischen Ensemble-Film aus dem Jahr 2014 mit den Action-Veteranen um Arnie und Sly sowie Mel Gibson als Fiesling. Wäre der Film allerdings auf legalem Wege erworben worden, wäre dies viel preiswerter gewesen! Bei Amazon kostet zum Beispiel der Spielfilm als eine legale Blu ray-Disc „nur“ 14,99 Euro (Stand 11.03.2015). Und vor allem darf der Käufer der legalen Version den Actionfilm immer und überall abspielen und natürlich behalten. Vor allem hätte der legale Käufer keinen unnötigen Stress mit der einer Abmahnung von Sasse & Partner gehabt! Ebenfalls hätte der ehrliche Käufer eine um zehn Minuten längere Blu ray-Version mit einem „Extended Director’s Cut“ in „Dolby Atmos“ erworben. Bei einem Abmahnschreiben von Sasse & Partner muss auf jeden Fall der herunter geladene Filmtitel von der Festplatte gelöscht werden, sofern dieser nicht mittels des Streaming-Portals Popcorn Time angeschaut wurde.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

 

Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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