Abmahnung von Waldorf Frommer für Formel-1-Film Rush
Der britisch-deutsche Film Rush, der die angebliche Rivalität der Formel-1-Legenden James Hunt und Niki Lauda thematisiert, hätte Herrn I. aus O. aus dem Internet via Tauschbörse herunter geladen. Dadurch sei es laut dem Text von der Kanzlei Waldorf Frommer zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen. Aus diesem Grund müsse die Rechteinhaberin des Films Rush einen Pauschalbetrag über mehrere Hundert Euro sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung geltend machen. Der Spielfilm Rush, indem Oscar®-Preistäger Ron Howard Regie führte, soll ebenfalls von dem Abgemahnten gelöscht werden. Damit soll verhindert werden, dass keine weitere Urheberrechtsverletzung an dem Formel-1-Film von unserem Mitglied Herrn I. begangen werden soll.
Wer besitzt die Verwertungsrechte an dem Film Rush?
Laut der Abmahnung von Waldorf Frommer (Erstellungsdatum 04.03.2015) für den britisch-deutschen Spielfilm Rush habe unser Mitglied diesen bereits am 08.02.2015 mit der bekannten Tauschbörsen-Software BitTorrent herunter geladen. Dabei habe Herr I. den Formel-1-Film Rush durch die Benutzung der oben genannten Software einer unbegrenzten, unbestimmbaren und unkontrollierbaren Anzahl von anonymen Internet-Usern weltweit und umsonst zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Deshalb besitze die Rechteinhaberin die, Universum Film GmbH, Schadenseratz-, Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Abgemahnten. Denn auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland würde die Universum Film GmbH aus München die vollständigen Verwertungsrechte besitzen, behauptet die abmahnende Kanzlei.
Rush bei Amazon für nur 8,99 Euro als Blu ray-Disc!
Obwohl der Kinostart des Films Rush in Deutschland und in Österreich bereits am 3. Oktober 2013 erfolgte und dieser schon seit längerer Zeit im Einzelhandel zu erwerben ist, bekam Verbraucherdienst e.V. erst jetzt eine Abmahnung von Waldorf Frommer. Vermutlich hängt die aktuelle Urheberrechtsverletzung an dem Spielfilm Rush durch Herrn I. aus O. mit dem neuem Interesse an Formel-1-Themen zusammen, da inzwischen mehrere aussichtreiche deutsche Fahrer am Start der automobilen Königsklasse sind. Kauft sich der ehrliche Kunde im Einzelhandel für circa 9,00 Euro die Blu ray-Variante muss dieser mit keiner Urheberrechtsverfolgung rechnen.
Rush bei Waldorf Frommer für 815 Euro bei einer Urheberrechtsverletzung!
Stolze 600 Euro Schadensersatz fordert die Kanzlei Waldorf Frommer in der aktuellen Abmahnung. Dazu kommen 215 Euro für den sogenannten Aufwendungsersatz (die „Rechtsanwaltskosten“) dazu. Die Urheberrechtsverletzung an dem Spielfilm Rush über die angebliche Feindschaft der Formel-1-Legenden kostet also dem Abgemahnten die hohe Pauschalsumme über 815 Euro. Diese konkrete Zahlungshöhe, die in der Abmahnung von Waldorf Frommer bis zum 24.03.2015 gefordert wird, fällt nur bei einer außergerichtlichen Einigung mit der Kanzlei Waldorf Frommer und der Rechteinhaberin Universum Film GmbH an. Kommt allerdings keine außergerichtliche Einigung bezüglich des Formel-1-Films Rush zustande droht die abmahnende Kanzlei Waldorf Frommer mit einer Klage vor Gericht.
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