Abmahnung | Plötzlich Gigolo | Waldorf Frommer

815 Euro kostet die New York-Komödie Plötzlich Gigolo bei Waldorf Frommer!

In der Abmahnung, die im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft verschickt wird, wird ein Pauschalbetrag über 815 Euro gefordert. Ebenfalls soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dazu soll noch die Komödie Plötzlich Gigolo von der Festplatte des Filesharers gelöscht werden, sofern dieser Film nicht über das Streaming-Portal Popcorn Time angeschaut wurde. Laut der Abmahnung von Waldorf Frommer (Erstellungsdatum 08.01.2015), die dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt, soll der urheberrechtlich geschützte Film Plötzlich Gigolo am 07.12.2014 aus dem Internet herunter geladen worden sein. Dabei soll es wegen dem Upload der Computerdatei des Films Plötzlich Gigolo zu einer rechtswidrigen Vervielfältigung gekommen sein.

Die 13,99 Euro bei Amazon für den Film Plötzlich Gigolo sind ein Schnäppchen!

Laut dem Schreiben von Waldorf Frommer sei die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die Rechteinhaberin der Komödie Plötzlich Gigolo mit Woody Allen, Sharon Stone und John Turturro in den Hauptrollen. Deshalb sei diese befugt verschiedene Ansprüche gegenüber dem Filesharer geltend zu machen. Diese sind unter anderem auf Schadensersatz, auf Unterlassung sowie auf die Zahlung der Rechtsanwaltskosten. Die 13,99 Euro (Stand 11.03.2015) für eine legale DVD-Kopie bei Amazon ist dabei sogar ein Schnäppchen. Übrigens darf die legal erworbene Kopie von dem Film Plötzlich Gigolo behalten und jederzeit angeschaut werden!

Urheberrechtsverletzung an dem Film Plötzlich Gigolo mittels Filesharing-Software BitTorrrent!

Das illegale Tauschbörsenangebot bezüglich des Spielfilms Plötzlich Gigolo aus Jahr 2013, indem Woody Allen eine Hauptrolle spielte, sei mittels der Tauschbörsen-Software BitTorrent herunter geladen wurden. Die beschuldigte Urheberrechtsverletzung an dem Spielfilm Plötzlich Gigolo wurde von einer sogenannten Antipiracy-Firma ermittelt. Dabei wurde die exakte IP-Adresse der Anschlussinhaberin Frau S. aus M. sowie deren Hash-Wert, der eine Art digitaler Fingerabdruck ist, exakt dokumentiert. Mit Hilfe eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens durch das Landgericht I konnte anschließend der Ermittlungsdatensatz an die Kanzlei Waldorf Frommer übermittelt werden. Die Kanzlei Waldorf Frommer formulierte im Nachhinein das vorliegende Abmahnschreiben und verschickte dieses an Frau S. aus M.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

 

Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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