Waldorf Frommer | Letzte Zahlungsaufforderung | Klageerhebung

Keine Ansprüche gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer erfüllt!

Der vorher abgemahnte Filesharer (jetzt ein Mitglied von uns) wurde vor einigen Jahren von Waldorf Frommer abgemahnt. Da weder die geforderten Unterlassungsansprüche noch die Zahlungsansprüche gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer erfüllt seien bekam unser Mitglied eine letzte Zahlungsaufforderung. Sollten die Forderungen nicht erfüllt werden käme anschließend eine Klage gegenüber unserem Mitglied zustande.

Keine gezielte Irreführung an wehrlosen Verbrauchern durch eine „Abmahnkanzlei“!

Bitte beachten Sie, dass die letzte Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung von der Kanzlei Waldorf Frommer kein Täuschungsmanöver an wehrlosen Verbrauchern ist! Denn es handelt sich hierbei nicht um ein Schreiben von einem x-beliebigen „Abzockunternehmen“, sondern um eine seriöse Anwaltskanzlei.

Ignorierte Abmahnung von Waldorf Frommer war der Ursprung

Der Ursprung der vorliegenden letzten Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung war eine ignorierte Abmahnung wegen eines rechtswidrigen Tauchbörsenangebots von Waldorf Frommer. Die Auftraggeberin der voraus gegangenen Abmahnung sowie der letzten Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung ist die Rechteinhaberin Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft. Der Vorwurf der Abmahnung aus dem Jahr 2012 war das Tauschen und Kopieren eines urheberrechtlich geschützten Spielfilms über ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk. Von den unzähligen Abmahnungen, die wir jedes Jahr im Mitgliederauftrag bearbeiten, kennen wird die Rechteinhaberin Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft sehr gut. Ein Link führt Sie zum Beispiel auf unserem Beitrag über die Tele München Gruppe (TMG). Dort erfahren Wissenswertes zu diesem Unternehmen, die die Abmahnungen von Waldorf Frommer in Auftrag gibt.

Gerichtliche Auseinandersetzung sei bei einer weiteren Ignoranz unvermeidbar!

In der letzten Zahlungsaufforderung wird von Waldorf Frommer behauptet, dass durch die Verweigerung der Abgabe der Unterlassungserklärung sowie der Bezahlung der Zahlungsansprüche unser Mitglied kein Interesse an einer endgültigen Klärung der Angelegenheit ohne Einschaltung eines Gerichts habe. Deshalb sei nun die Kanzlei Waldorf Frommer gezwungen die offenen Ansprüche im Wege einer Klage vor Gericht durchzusetzen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sei nach einer erneuten Ignoranz der letzten Zahlungsaufforderung vor einer Klageerhebung damit unvermeidbar.

Neuregelung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sei nicht anwendbar

Ebenfalls sei die Angelegenheit nach alter Rechtslage hinsichtlich der Erstattung der Kosten zu beurteilen. Da jedoch die voraus gegangene Abmahnung von Waldorf Frommer aus dem Jahr 2012 stamme sei die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung anzuwenden. Die Neuregelung durch das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (09.10.2013) gelte in diesem Fall nicht.

Riskieren Sie keine hohen Gerichtskosten!

In der vorlegenden letzten Zahlungsaufforderung vor einer Klageerhebung ist außerdem zu entnehmen, dass der niedrig angesetzte pauschale Schadensersatzbetrag über 450 Euro nicht mehr aufrecht erhalten werden könne. Ebenfalls solle unser Mitglied bedenken, dass bei einer Klageerhebung hohe Geldforderungen entstehen könnten. Die zusätzlichen Gerichtskosten würden dann die Gerichtskosten als auch die Kosten der beteiligten Rechtsanwälte (wie zum Beispiel die Termingebühr oder die Auslagenpauschale) beinhalten.

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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