Von der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Laut dem Text von Waldorf Frommer soll der Actionfilm „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ via Tauschbörsen-Software BitTorrent per Up-/Download im Internet herunter geladen worden sein. Dabei stellt nur der sogenannte Uploadvorgang des US-amerikanischen Actionfilms die eigentliche Urheberrechtsverletzung dar.
Abmahnung von Waldorf Frommer für „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“
In dem vorliegenden Schreiben wird wegen der Rechtsverletzung des aktuellen Marvel-Franchises die fristgerechte Bezahlung über 815 Euro verlangt. Ebenso soll der Filesharer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Kanzlei Waldorf Frommer abgeben. Der Spielfilm „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ stammt aus dem Jahr 2014. Dieser ist bereits im Einzelhandel am 02.10.2014 auf Blu-ray-Disc oder DVD erschienen. Ein legaler Kauf hätte viel Ärger mit der Kanzlei Waldorf Frommer erspart.
„X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ heimlich abgefilmt und ins Netz gestellt
Das Marvel-Franchise „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ wurde schon zu dem Zeitpunkt abgemahnt als dieser noch im Kino auf großer Leinwand zu bewundern war. Dabei wurde mit großer Wahrscheinlichkeit der urheberrechtlich geschützte Film in einem Kinosaal mit einem Smartphone heimlich abgefilmt. Anschließend wurde die rechtswidrige Kopie von anonymen Hackern ins Netz gestellt.
Internetpiraterie – Fluch oder Segen der Filmindustrie?
Durch die sogenannte Internetpiraterie von Kinofilmen und TV-Serien entgehen der Filmindustrie jährlich große Einnahmen in Millionenhöhe. Bei einem Filmbudget von circa 250 Millionen US-Dollar allein für „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ muss auch bedacht werden, dass diese großen Summen mit Kinobesuchen und legalen Verkäufen im Einzelhandel und im Internet wieder eingespielt werden müssen. Nur so kann zum Beispiel eine weitere Fortsetzung dieses Blockbusters finanziert werden. Anderseits kann das Filesharing urheberechtlich geschützter Inhalte für die Filmindustrie sogar von finanziellen Nutzen sein, weil damit das Internet als eine Art Leihbibliothek, als eine virale Werbeplattform sowie als ein Markterweiterungswerkzeug wahrgenommen wird (siehe Artikel der Heise Medien Gruppe).
Eine Klage für „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ lohnt sich nicht
Ein Schreiben von Waldorf Frommer für „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ ist in der Regel die außergerichtliche Alternative den Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen beizulegen. Es muss nicht sofort ein teurer Gerichtsprozess von der Kanzlei Waldorf Frommer in Auftrag gegeben werden. Werden allerdings die geforderten Fristen aus der Abmahnung nicht eingehalten, wird schnell ein Gerichtsprozess mit einer teuren Klage anvisiert. Lassen Sie es bezüglich Ihrer Abmahnung für den Actionfilm „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ nicht so weit kommen!
Im Internet kann jede Rechtsverletzung ermittelt werden! – Nichts ist anonym!
Die angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Spielfilm „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ wurde mit einer speziellen Antipiracy-Software ermittelt. Durch diese Spezialsoftware konnte der sekundengenaue Zeitpunkt der herunter geladenen Filmdatei sowie die IP-Adresse des Anschlussinhabers zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung dokumentiert werden. Durch einen gerichtlichen Gestattungsbeschluss konnten anschließend die Daten des Filesharers an die Kanzlei Waldorf Frommer heraus gegeben werden. Mit diesen Datensatz (der auch als Anlage der Abmahnung beiliegt) konnte von der Kanzlei Waldorf Frommer eine Abmahnung für den Actionfilm „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ formuliert werden.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht: