Das Filmdrama The Homesman wird im Vorfrühling 2015 von Waldorf Frommer abgemahnt. Der „moderne Western“ soll via Tauschbörsen-Software (zum Beispiel BitTorrent im Internet) per gleichzeitigen Up- / Download im Internet kopiert worden sein. Dabei soll es zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen sein. Denn die Universum Film GmbH sei laut Anwaltsschreiben die Rechteinhaberin für die Bundesrepublik Deutschland.
815 Euro und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung für The Homesman
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert einen Pauschalbetrag über 815 Euro. Wegen der Urheberrechtsverletzung an dem im Jahr 2014 soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Der von Waldorf Frommer geforderte Pauschalbetrag ist ziemlich hoch. Trotz dieses hohen Betrags soll die Kopie mit dem Film The Homesman von der Festplatte gelöscht werden. Die beigefügte Unterlassungserklärung soll ebenfalls dazu dienen, dass der Abgemahnte keine erneute Rechtsverletzung an dem abgemahnten Film The Homesman begeht. Kommt es allerdings zu einer erneuten Urheberrechtsverletzungen an dem Film Homesmann, besteht die Gefahr das eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000 EUR fällig wird! Die Ansprüche gegenüber dem Abgemahnten werden sofort durch ein deutsches Gericht geltend gemacht.
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