Waldorf Frommer-Abmahnungen für die Literaturverfilmung Madame Mallory und der Duft von Curry werden von der Constantin Film Verleih GmbH beauftragt. Inzwischen erreichen Mitglieder von Verbraucherdienst e.V. viele Abmahnschreiben von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer für das wunderbare Hollywood-Schauspielerkino mit der oscar®preisgekrönten Helen Mirren in der Hauptrolle.
Zahlreiche Abmahnschreiben entstehen heutzutage nicht nur durch die konventionelle Benutzung von diverser Filesharing-Software. Auch durch das Streaming des Films Madame Mallory und der Duft von Curry über das Online-Portal Popcorn Time kann eine Urheberrechtsverletzung im Internet entstehen. Auf Popcorn Time läuft nämlich im Hintergrund ein kleines Programm das (meist unbemerkt) einen rechtlich geschützten Inhalt weltweit anderen Internet-Usern anbietet. Die Konsequenz dieses Handelns ist ebenfalls eine urheberrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München.
815 Euro bei Waldorf Frommer für Madame Mallory und der Duft von Curry!
Die durchaus sehenswerte Filmkomödie Madame Mallory und der Duft von Curry, die auf dem Roman The Hundred-Foot Journey von Richard C. Morais basiert, wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer ziemlich teuer. So sollen abgemahnte Filesharer einen Pauschalbetrag über 815 Euro zahlen an die Kanzlei zahlen. Ebenfalls soll eine stafbewehrte Unterlassungserklärung für den Film Madame Mallory und der Duft von Curry abgegeben werden. Erfolgt keine fristgerecht Abgabe bzw. Zahlung kann ein Gerichtsprozess wegen der Urheberrechtsverletzung des Films Madame Mallory und der Duft von Curry ins Auge gefasst werden. So viel Ärger muss aber wegen der Komödie nicht sein. Denn ein Gerichtsprozess mit der Kanzlei Waldorf Frommer ist in der Regel teuer und ist dazu recht langwierig.
Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der Benutzung des Streaming-Portals Popcorn Time
Die Urheberrechtsverletzung an der sehenswerten Literaturverfilmung Madame Mallory und der Duft von Curry kam durch den gleichzeitigen Up-/ Download der Filmdatei im Internet zustande. Dadurch wird der Filesharer (auch auf dem Streaming-Portal Popcorn Time) zu einem sogenannten rechtswidrigen „Filmanbieter“. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Films Madame Mallory und der Duft von Curry im Internet besitzt allerdings nur die die Rechteinhaberin Constantin Film Verleih GmbH aus München!
Ansprüche der Rechteinhaberin Constantin Film Verleih GmbH
Der von Waldorf Frommer angemahnte Filesharer besitzt keinerlei Verwertungsrechte an diesem Spielfilm. Deshalb könne die Kanzlei Waldorf Frommer Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Unterlassung gegenüber dem Abgemahnten geltend machen. In dem Abmahnschreiben ist ebenfalls zu lesen, dass durch das Filesharing des Films Madame Mallory und der Duft von Curry durch unzählige Internet-User ein großer finanzieller Schaden bei der Constantin Film Verleih GmbH entstanden sei.
Info-Telefon: 0201 – 176 790
Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht: