Abmahnung | Louis Vuitton | Preu Bohlig & Partner

Im Februar 2015 erreichte ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. eine markenrechtliche Abmahnung für die Luxusmarke Louis Vuitton von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner. Streitgegenstand der vorliegenden Abmahnung ist ein Postpaket aus China mit künstlichem Louis Vuitton-Fingernägeln, die nicht von der französischen Luxusfirma autorisiert und somit vermutlich gefälscht sind. Haben Sie auch Probleme mit einer markenrechtlichen Abmahnung für die Luxusmarke Louis Vuitton? Es müssen nicht nur künstliche Fingernägel sein, die gefälscht sein sollen! Besonders bei den Luxuswaren von der Marke Louis Vuitton existiert schon seit dem Ende des 19. Jahrhunderts eine florierende Fälscherindustrie. Zum Beispiel tauchen immer wieder (fast mit dem Original zu verwechselnde) Plagiate von Handtaschen, Geldbörsen, Kleidungsstücken oder Schuhen auf.

Abmahnung von Preu Bohlig & Partner für gefälschte künstliche Louis Vuitton-Fingernägel!

Laut dem vorliegenden Schreiben von Preu Bohlig & Partner habe unser Mitglied die gefälschten künstlichen Fingernägel bei einem ausländischen Händler im Internet bestellt. Die bestellte Ware wurde später vom Hauptzollamt beschlagnahmt und daraufhin aus dem Verkehr gezogen, da es sich laut der Abmahnung offensichtlich um Falsifikate (Fälschungen) handeln würde. Nach den deutschen Einführgesetzen ist der Import von Fälschungen der französischen Luxusmarke nach Deutschland verboten. Einen Geldbetrag über 2.657 Euro sollte der angemahnte Geschäftsinhaber bezüglich der ermittelten Markenrechtsverletzung bis zu einer festgelegten Frist überweisen. Ebenso sollten die sichergestellten Louis Vuitton-Fälschungen unter zollamtlicher Aufsicht vernichtet werden, was der Geschäftsinhaber mit der unterschriebenen Zustimmungserklärung bestätigen sollte. Wird die Abmahnung von dem Geschäftsinhaber jedoch ignoriert wird mit einer unverzüglichen gerichtlichen Geltendmachung der Rechtsansprüche (und somit mit höheren Kosten) gedroht.

„Toile Monogram“ und „LV“ sind international geschützte Marken

Louis Vuitton soll laut der Abmahnung die Markenrechte an dem„Toile Monogram“ und den Logo „LV“ besitzen. Diese habe die Rechte an den IR-Marken (internationale Marken) 1 127 688 (Bildmarke „Toile Monogram“) sowie 1 127 687 (Logo „LV“) weltweit, also auch in der Europäischen Union inklusive Deutschland, inne. Diese internationalen Markenrechte der französischen Luxusfirma Louis Vuitton sollten laut bei den beschlagnahmten Falsifikaten verletzt worden sein.

Statussymbol Louis Vuitton wird seit der Firmengründung weltweit gefälscht!

Zahlreiche Plagiate bzw. Falsifikate der französischen Luxusmarke Louis Vuitton tauchten schon wenige Jahre nach dessen Gründung im Jahr 1854 auf. Um sich vor den zahlreichen Fälschern zu wehren führte das Unternehmen im Jahr 1896 das bekannte Monogram-Muster sowie das Logo „LV“ als Markenzeichen ein. Es sollten die vielen Kopien der damals hergestellten Koffer verhindert werden. Die Einführung der inzwischen weltweit bekannten Louis Vuitton-Markenzeichen hatte aber gerade den gegenteiligen Effekt zur Folge! Immer mehr Plagiate bzw. Produktfälschungen tauschten seit der Mitte des 20. Jahrhunderts vorwiegend aus den zahlreichem asiatischen Herstellerländern auf. Die zahlreichen Waren von Louis Vuitton wurden immer intensiver als ein teures Statusymbol sowie als ein exklusives Luxusprodukt in der Öffentlichkeit wahrgenommen.

Originale Handtasche von Louis Vuitton kostet circa 1.800 Euro – Falsifikate nur einen Bruchteil!

Unter den gefälschten Marken weltweit nimmt die französische Luxusmarke Louis Vuitton den Spitzenplatz ein. Denn die Produkte der weltweit aktiven Firma mit hochwertigen Lederwaren (zum Beispiel exklusive Handtaschen) oder Accessoires (nicht nur künstliche Fingernägel!) gelten überall auf der Welt als teure Statussymbole, die fast jeder Konsument besitzen möchte. So kann eine originale Handtasche mit Canvas, gefärbtem Kalbsleder sowie naturbelassenen Rindsleder hergestellt leicht um die 1.800 Euro kosten. Ein Falsifikat aus China oder Russland (erworben über Alibaba oder Ebay) kostet jedoch nur wenige Euros. Der Käufer riskiert jedoch beim Erwerb einer nicht autorisierten Kopie eine markenrechtliche Abmahnung von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner. Ebenfalls wird die vom zuständigen Zollamt beschlagnahmte Fälscherware vernichtet, sodass für den Abgemahnten nur Ärger und unnötige Kosten entstanden sind!

Firmeninterne Abteilung zur Verfolgung der Produktpiraterie

Die Firma Louis Vuitton S.A. hat sogar eine eigene Abteilung, die die illegale Markenpiraterie verfolgt. Dabei geht die französische Firma sehr hart gegen die Produktpiraten vor. Es werden dabei die Produktionsstätten sowie deren Vertriebskanäle wie Alibaba oder Ebay aufgespürt und mit allen rechtlichen Mitteln (wie zum Beispiel einer Abmahnung von Preu Bohlig & Partner) bekämpft. Dabei geht die Luxusmarke aus Frankreich mit Abmahnschreiben (in Deutschland von Preu Bohlig & Partner) nicht nur gegen Produktfälschungen von Zwischenhändlern auf den bekannten Internet-Verkaufsportalen Alibaba oder Ebay vor. Auch Schwarzmarktverkäufer sowie Endverbraucher, die die gefälschte Ware (auch irrtümlicherweise!) erworben haben, bekommen in der Regel eine markenrechtliches Abmahnschreiben sowie eine Strafzahlung über mehrere Tausend Euro.

Riskieren Sie keine markenrechtliche Abmahnung!

Bitte provozieren Sie keine markenrechtliche Abmahnung von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner! Auch wenn der billige Preis für eine Handtasche von „Louis Vuitton“ auf den Internet-Plattformen Alibaba oder Ebay für die meisten Konsumenten oder Händler verführerisch erscheint. Nicht nur, dass die internationale Produktpiraterie finanzielle Einbußen von etlichen Milliarden Euro jährlich verursacht und somit Arbeitsplätze weltweit zerstört. Ein Abmahnschreiben für die französische Luxusmarke Louis Vuitton in Nachhinein erfolgreich abzuwehren ist oft mit viel Stress und erheblichen Kosten verbunden. Es immer schwer nachzuprüfen, ob es sich bei der abgemahnten Ware um ein nicht autorisiertes Original oder um eine gut gemachte Produktfälschung handelt. So kann es sich zum Beispiel um einen Grau-oder Parallelimport von der Luxusmarke Louis Vuitton handeln. Diese sind zwar Original-Produkte von Louis Vuitton, jedoch sind diese aber nicht für den deutschen Markt bestimmt oder wurden von der Markeninhaberin nicht offiziell für deutsche Kunden lizenziert.

 

Info-Telefon: 0201 – 176 790

Informationen über Filesharing, Abmahnungen und Urheberrecht:

Footer für Abmahnung News | Verbraucherdienst e.V.

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